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Hilfe in besonderen Lebenslagen
Was sind besondere Lebenslagen?
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die zur Bewältigung von außergewöhnlichen Schwierigkeiten in ihren
- persönlichen
- familären
- wirtschaftlichen oder
- sozialen
Verhältnissen der Hilfe bedürfen.
Arten der Hilfe
Hilfe zur Schaffung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage
- unverzinsliches Darlehen
- nichtrückzahlbare Beihilfen
Hilfe für Familien und alte Menschen
unverzinsliches Darlehen nichtrückzahlbare BeihilfenHilfe für Obdachlose
Hilfe bei Gewalt durch Angehörige
Hilfe bei Schuldenproblemen
Antrag
Der Sozialhilfeantrag kann von jedem bei der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft bezogen werden.
Welche Unterlagen Sie beibringen müssen, sagt Ihnen gerne der hiefür zuständige Bearbeiter bei der Sozialabteilung Ihrer Bezirkshauptmannschaft.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie
hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.