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Sozialhilfe

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Sozialhilfe
in Niederösterreich

Hilfe in besonderen Lebenslagen





Was sind besondere Lebenslagen?

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die zur Bewältigung von außergewöhnlichen Schwierigkeiten in ihren

  • persönlichen
  • familären
  • wirtschaftlichen oder
  • sozialen

Verhältnissen der Hilfe bedürfen.

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Arten der Hilfe


Hilfe zur Schaffung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage
 

  • unverzinsliches Darlehen
  • nichtrückzahlbare Beihilfen

Hilfe für Familien und alte Menschen

  • unverzinsliches Darlehen
  • nichtrückzahlbare Beihilfen

Hilfe für Obdachlose

Hilfe bei Gewalt durch Angehörige

Hilfe bei Schuldenproblemen

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Antrag

Der Sozialhilfeantrag kann von jedem bei der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft bezogen werden.
Welche Unterlagen Sie beibringen müssen, sagt Ihnen gerne der hiefür zuständige Bearbeiter bei der Sozialabteilung Ihrer Bezirkshauptmannschaft.

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.




Letzte Änderung dieser Seite: 29.09.2010