Gesundheitsberufe
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Berechtigung zur Ausübung von Spezialaufgaben
Berechtigung zur Ausübung von Spezialaufgaben für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege > mehr
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Freiberufliche Ausübung der Gesundheitsberufe
Die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste bedarf einer Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. > mehr
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Nostrifikation eines ausländischen Diploms oder Zeugnisses
Die Nostrifikation erfolgt durch den Landeshauptmann bzw. durch das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend. > mehr
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Tätigkeit bei nicht entsprechender Grundausbildung
Grundsätzlich darf der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nur entsprechend der Grundausbildung bzw. Sonderausbildung ausgeübt werden. > mehr
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Tätigkeit zum Zwecke der Forbildung
Bei Absolvierung einer Ausbildung im Ausland ohne abgeschlossene Nostrifikation in Österreich kann ein Antrag auf Bewilligung der Tätigkeit zur Fortbildungszwecken gestellt werden. > mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltnerecht
E-Mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13479, Fax: 02742/9005-12785
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 15B