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Amtsarzt & Bewilligungen


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Amtsarzt & Bewilligungen
auf der Bezirkshauptmannschaft

Beratung und Durchführung von Impfungen

Beratung und Durchführung von Impfungen erfolgt betreffend alle Impfungen von Kindern von der Geburt bis zum Ende des Pflichtschulalters, entsprechend den jeweiligen Empfehlungen des obersten Sanitätsrates.

Weiters für alle Impfungen Erwachsener zur Erhaltung des im Kindesalter erlangten Impfschutzes sowie in besonderen Fällen die für Fernreisen erforderlichen Impfungen.

Genauere Informationen erhalten Sie bei der Gesundheitsabeteilung Ihrer Bezirkshauptmannschaft.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.



Letzte Änderung dieser Seite: 10.07.2008