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Gesundheitsvorsorge & Forschung


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Gesundheitsvorsorge & Forschung
in Niederösterreich

Eierkennzeichnung

Seit dem 1.1.2004 dürfen für den Frischkonsum nur noch Eier der Klasse A vermarktet werden.
Eier der Klasse B bzw.  Eier 2. Qualität dürfen nur noch an zugelassene Lebensmittelindustriebetriebe und keinesfalls in den Handel abgegeben werden.





Kriterien für Eier der Güteklasse A sind:

  • Schale/ Kutikula : muss normal, sauber und unverletzt sein
  • Luftkammer: darf nicht über 6 mm groß und muss unbeweglich sein
  • Eiklar: muss klar, durchsichtig, ohne fremde Einlagerungen sein
  • Dotter: darf nur schattenhaft sichtbar, muss in zentraler Lage liegen und frei von fremden Ein- oder Auflagerungen sein
  • Keim: darf nicht sichtbar entwickelt sein Geruch: muss frei von Fremdgerüchen sein.

 Eier dürfen weder  vor noch nach der Sortierung gewaschen oder anderweitig gereinigt werden.

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Kennzeichnung der Eier:

Jedes einzelne Ei muss mit einer Kenn-Nummer versehen (gestempelt) sein. Diese Kenn-Nummer enthält einen Code  für das Haltungssystem, einen Code des Mitgliedsstaates und eine Nummer für die Identifizierung des Erzeugerbetriebes.
Einzige Ausnahme: Direkte Abgabe vom Erzeuger an Letztverbraucher (Abhofverkauf)

Die Haltungssyteme werden wie folgt gekennzeichnet:

0 - ökologische Erzeugung
1 - Freilandhaltung
2 - Bodenhaltung
3 - Käfighaltung

Code  des Mitgliedsstaates:    AT  - Österreich 

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Identifizierung des Erzeugerbetriebes:

Die Identifizierung des Erzeugerbetriebes erfolgt in Österreich mit der landwirtschaftlichen statistischen Betriebsnummer (LFBIS) .

Folgende Angaben muss die Kennzeichnung verpflichtend enthalten:

  • Name u. Anschrift des Betriebes, der Eier verpackt oder diese veranlasst hat
  • Kennnummer der Packstelle
  • Güteklasse
  • Gewichtsklasse
  • Zahl der verpackten Eier
  • MHD  (Mindesthaltbarkeitsdatum)
  • Verbraucherhinweis   (Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren - nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen)
  • Art der Legehennenhaltung

Folgende Angaben können freiwillig angeführt werden:

  • Angabe des Legedatums
  • Angabe der Legehennenfütterung
  • Angabe des Ursprungs der Eier

Wird das Legedatum angegeben, ist es auf die Eier aufzustempeln. Die Angabe der Legehennenfütterung und die Angabe des Ursprungs der Eier kann auf der Verpackung erfolgen. Werden freiwillige Angaben gemacht, so müssen diese Angaben auch der Realität entsprechen.

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF5


E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12689, Fax: 02742/9005-15260

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 16.02.2012