Vereinswesen
Vereinswesen
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Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zu Vereinen. > mehr
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Gründung eines Vereins
Ein Verein wird durch die Vereinbarung von Statuten (Gründungsvereinbarung) errichtet. > mehr
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Mitteilung des Abschlussprüfers über Einnahmen/Ausgaben
Ein Verein, der zu einem erweiterten Jahresabschluss verpflichtet ist, hat eine Abschlussprüferin bzw. einen Abschlussprüfer zu bestellen. > mehr
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Organschaftliche Vertreter - Bestellung
Jede Änderung oder Bestellung eines organschaftlichen Vertreters muss der Behörde gemeldet werden. > mehr
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Organschaftliche Vertreter - Fristverlängerung zur Bestellung
Kann die Bestellung der Leitungsorgane, d.h. der organschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter nicht innerhalb eines Jahres ab Vereinsentstehung erfolgen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. > mehr
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Statutenänderung eines Vereins
Jede Änderung der Statuten (z.B. Änderung des Vereinsnamens, Sitzverlegung) muss der Verein der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen. > mehr
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Vereinsauflösung - behördlich
Ein Verein kann mit Bescheid durch die Behörde aufgelöst werden. > mehr
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Vereinsauflösung - freiwillig
Wenn ein Verein sich freiwillig auflöst, ist dieser Beschluss der Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen anzuzeigen. > mehr
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Vereinsregister - Auskunft, Abfrage
Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann über die Daten eines bestimmten Vereins, für den keine Auskunftssperre besteht, Auskunft verlangen (Vereinsregisterauszug). > mehr
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Vereinsregister - Auskunftssperre
Jeder im Vereinsregister eingetragene Verein kann bei Vorliegen besonderer Gründe bei der Vereinsbehörde beantragen, keine Vereinsregisterauskünfte über ihn zu erteilen (Auskunftssperre). > mehr
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Zustellanschrift Änderung
Ein Verein ist zur Meldung einer Änderung der Zustellanschrift verpflichtet. > mehr