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Kunst & Kultur


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in Niederösterreich

Film - Förderung


Förderrichtlinien und Logo

Das Land Niederösterreich unterstützt  Filmproduktionen, die einen sachlichen oder personellen Bezug zu Niederösterreich haben und/oder in Niederösterreich entstehen. Gefördert wird nicht nur ein bestimmtes Segment des Filmschaffens, sondern Film in all seinen Facetten: Als Kulturgut und als Wirtschaftsfaktor. Niederösterreich fördert Kinospielfilme, ohne Low-Budget-Spielfilme und die wichtigen Bereiche Dokumentarfilm, Experimentalfilm und Kurzfilm zu vernachlässigen. Internationale Koproduktionen finden sich hier ebenso wie eigenständige österreichische Produktionen. Projekte können zu jeder Zeit eingebracht werden, es gibt keine fixen Einreichtermine.

Als wesentliche Entscheidungskriterien für die Zuerkennung einer Herstellungsförderung durch das Land Niederösterreich gelten neben den allgemeinen, formalen Förderkriterien auch künstlerische und wirtschaftliche Faktoren, die einzeln oder in Kombination bewertet werden. Nicht förderbar sind so genannte Wirtschaftsfilme (PR, Image, Industrie, Werbung, Messe, Tourismusregionen), die einen Auftraggeber haben, sowie außerberufliches Filmschaffen.

  • 1. Kunstfilm:
    Dokumentar-, Experimental-, Kurzfilme sowie Diplomfilme im Rahmen des Studiums. Ein Niederösterreich-Bezug ist hier durch den Anteil niederösterreichischer Filmschaffender an der Produktion gegeben, nicht jedoch durch Drehorte in Niederösterreich. Drehbuch- bzw. Projektentwicklungsförderungen werden nur dann vergeben, wenn niederösterreichische Filmschaffende erst durch diese bei anderen Förderstellen für die Herstellung ansuchen können. Der Finanzierungsbeitrag des Landes kann maximal 50 % der in Niederösterreich ausgegebenen Nettoherstellungskosten betragen. Bei Projektentwicklungen und Herstellungsförderung von primär künstlerischen Produktionen sowie für das Selbstverständnis des Landes besonders wichtigen Projekten kann der Anteil der Förderung auch höher sein.

  • 2. Film als Kulturgut und Wirtschaftsfaktor:
    Seit 1997 werden bei der Beurteilung von Projekten neben den künstlerischen auch wirtschaftliche und touristische Aspekte berücksichtigt. Zur Begutachtung wurde von der Niederösterreichischen Landesregierung ein beratendes Gutachtergremium bestellt. Der Richtwert für die Förderung des Landes Niederösterreich liegt bei ca. 7,5 % der Nettoherstellungskosten.

    2.1 Kulturelle, touristische Kriterien:
    Aufzeigen der kulturellen und landschaftlichen Vielfalt der Regionen Niederösterreichs, Vermittlung der vielschichtigen Tourismusqualitäten des Landes in den Drehorten, Darstellung Niederösterreichs als sowohl kulturell als auch geographisch „weites Land" um die Bundeshauptstadt Wien innerhalb eines vernetzten Europas der Kulturen.

    2.2 Finanzielle Kriterien:
    Ausgaben in Niederösterreich im Zuge einer Filmproduktion (150% der Förderhöhe) Beteiligung niederösterreichischer Firmen (Produktionsfirmen mit Standort in Niederösterreich, Zulieferfirmen, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe, Transport, Einkommenseffekte der Löhne und Gehälter, Steueraufkommen, volkswirtschaftlicher Nutzen.


NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (PDF-Datei, 126kb)
Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (PDF-Datei, 17kb)

Das Land Niederösterreich vergibt für besondere Leistungen in Kultur und Wissenschaft jährlich Würdigungs- und Anerkennungspreise. Während der Würdigungspreis eine Auszeichnung für das Gesamtwerk eines Künstlers oder Wissenschaftlers darstellt, dient der Anerkennungspreis der Förderung von Künstlern oder Wissenschaftern ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt. Alle zwei Jahre werden Preise für die Sparte Film verliehen.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Film

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kultur und Wissenschaft


Mag. Angelika Grassegger, E-Mail: noe-filmfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13110, Fax: 02742/9005-13029

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 2

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 15.06.2010