Förderung des Fremdenverkehrs
ACHTUNG - WICHTIGE INFORMATION
Da die in der Finanztabelle vorgesehenen Mittel für diese Maßnahme ausgeschöpft sind, können ab sofort keine neuen Förderanträge mehr entgegen genommen werden.
Ziel und Förderungsgegenstand
Ziel dieser Maßnahme ist die Nutzung der natürlichen regionalen Ressourcen und des kulturellen Erbes des ländlichen Raums für touristische Zwecke.
Im Rahmen dieser Maßnahmen sind folgende Förderungsgegenstände vorgesehen:
- Beschilderung und Vernetzung von touristischen Einrichtungen
- Aufbau sektorübergreifender Kooperationen und Vernetzungen von Tourismus und Landwirtschaft inkl. Beratung
- Studien zur Erhebung der touristischen und kulinarischen Profile von Regionen sowie die Stärkung kultureller Aktivitäten und Traditionen in den verbundenen Lebensmittelbereichen
- Entwicklung von Konzepten, Bewusstseinsbildung zur verstärkten Nutzung des regionalen Kulturgutes, einschließlich der regionalen Esskultur
- Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten von agrartouristischen Dienstleistungen
Förderungswerber
Natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, sofern die Beteiligung der Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, die die Zielsetzungen des Programms verfolgen.
Förderungsvoraussetzungen
Vorhaben, soweit sie mit dem Thema Esskultur in Zusammenhang stehen, müssen auf Kooperationen mit der Landwirtschaft ausgerichtet sein und die Einbindung der Vertreter der Tourismus- und Ernährungswirtschaft vorsehen.
Bewusstseinsbildende Veranstaltungen werden nur gefördert, wenn sie zur Prämierung, Auszeichnung von Regionen oder Präsentation von best-practice- Beispielen erfolgen.
Bei Materialien zur Aufklärung, Vermarktung und Absatzförderung sind die Abgrenzungen zur Werbung im Sinne von Punkt VI. D.Z der Rahmenregelung 2006/C 319/01 unabhängig von der Zuordnung des betroffenen Erzeugnisses einzuhalten.
Die Mindestprojektkosten betragen € 2.000,--
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird als de-minimis Beihilfe oder aufgrund der geltenden Gruppenfreistellungsverordnung vergeben und kann max. 50% für Sachkosten bzw. 80% für Personkosten betragen. In der Regel werden aber bis zu 40% gefördert.
Projekte in NÖ LEADER Regionen müssen der lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen und daher im Wege der lokalen Aktionsgruppe eingereicht werden.
Sonderrichtlinie Sonstige Maßnahmen (pdf, 650.5 KB)
Sonderrichtlinie Leader IV/12 (pdf, 322.5 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung
Dipl. Ing. Gottfried Angerler E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12990, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12