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Landwirtschaft


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Landwirtschaft
in Niederösterreich

Formulare für die Abrechnung von Förderungsprojekten

Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine Auszahlung des Förderbetrages nur nach Vorlage eines Zahlungsantrages samt den erforderlichen Beilagen erfolgt. Sie haben die Fertigstellung Ihres Vorhabens der Abteilung Landwirtschaftsförderung spätestens mit dem Endzahlungsantrag bekannt zu geben.

Für die Anweisung der Fördermittel sind folgende Beilagen zum Zahlungsantrag Voraussetzung (Beiblatt Abrechnungserfordernisse beachten!):

Investitionskosten: Die Auflistung der Beträge hat mittels der Beilage „Belegaufstellung" chronologisch zu erfolgen. Die Kosten müssen durch saldierte Originalrechnungen (keine Kassabons) und den entsprechenden Zahlungsbelegen nachgewiesen werden. Als Einzahlungsbestätigung gilt der Originalkontoauszug, ein Zahlschein alleine kann nicht akzeptiert werden. Der Zahlungsfluss muss auf jeden Fall nachvollziehbar sein. Überweisungen mittels Telebanking werden dann anerkannt, wenn die Auftragsliste und der elektronische Kontoauszug vorgelegt werden und dieser von der Bank mittels Stempel und Paraphe abgezeichnet worden ist. Die vorgelegten Rechnungen müssen alle Merkmale einer Rechnung laut Ust-Gesetz aufweisen.

Eigenleistung (unbar): Die Eigenleistungen sind in der Beilage „Eigenleistungsaufstellung" chronologisch aber getrennt nach Arbeits- und Sachleistungen entsprechend einzutragen (detaillierte Stundenaufstellung). Als Berechnungsgrundlage werden die jeweils gültigen ÖKL-Richtsätze für das angegebene Jahr herangezogen. Es können nur Arbeitsleistungen von nahen Familienangehörigen anerkannt werden .

Personalkosten: Es muss ein Nachweis über die Auszahlung der Personalkosten und sämtlicher Lohnnebenkosten mittels Lohnkonten und Zahlungsbestätigungen und den entsprechenden Stundenaufzeichnungen (gesamt geleistete Stunden und projektspezifische Stunden) erbracht werden. Die Auflistung der Beträge hat chronologisch aber getrennt nach MitarbeiterInnen zu erfolgen.

Erläuterung Personalkostenabrechnung LE/LEADER 2007-2013


Die Beilagen „Belegaufstellung" und „Eigenleistungsaufstellung" sind gemeinsam mit dem Formular „Zahlungsantrag" im Original und ergänzend dazu per Email an post.lf3@noel.gv.at unter Angabe der Aktenzahl LF3-FÖ- .....  zu übermitteln.

 





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Abrechnung von Förderprojekten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung


Dipl. Ing. Gottfried Angerler E-Mail: post.lf3t@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12990, Fax: 02742/9005-13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 09.02.2012