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Landwirtschaft
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Landwirtschaft 
in Niederösterreich 
Rebstöcke im Frühjahr

Landschaftsgestaltung

Die Gestaltung unserer Landschaft ist Ihnen ein Anliegen ?
Wir helfen Ihnen weiter. Wir beraten und unterstützen Sie bei Projekten der Landschaftsgestaltung.

Landschaftsgestaltende Maßnahmen

Wir fördern die Anlage von Landschaftselementen mit heimischen Bäumen und Sträuchern !


Landschaft mit Heckenanlage
Ing. Franz Lumesberger LF6
  • Obstbäume
  • Feldgehölze
  • Waldränder
  • Baum- und Strauchhecken
  • Baumreihen, Einzelbäume
  • Ufersäume
  • Krautstreifen


Funktionen & Ziele:

  • Ansitz- und Singwarten, Nistgelegenheiten und Nahrungsquellen für Vögel, Insekten, Spinnen, Kleinsäuger, Klein- und Großwild
  • Belebung des Landschaftsbildes
  • Äsungs- und Deckungsraum für Klein- und Großwild
  • Schutz des Waldes vor Temperaturextremen und zu starker Durchblasung des Waldes (Austrocknungsgefahr, Frostschäden, etc.)
  • Schutz gegen Winderosion
  • Verminderung der Wassererosion durch Hangverkürzung Verbesserung des Kleinklimas durch
  • Abpufferung des Wasserkörpers gegen Einflüsse benachbarter, intensiv bewirtschafteter Flächen
  • wichtige Übergangs- bzw. Pufferzone z.B. an Waldrändern, Gewässern,
  • Beschattung der Wasserfläche.

Förderungshöhen:

  • Bis zu 80 % der Beratung.
  • Bis zu 70 % der Arbeitsleistungen, max. bis in Höhe des Maschinenringsatzes.
  • Bis zu 70 % der Kosten für Pflanzmaterial , Pflöcke und Baumschutz.
  • Bis zu 50 % für Wildschutzzaun.

 


Förderungsobergrenzen:

  • Wildgehölze (Landschaftsbäume und Sträucher) €  2.- pro Stück
  • Landschaftsbäume - Hochstamm  €  25.- pro Stück
  • Pflock und Baumschutz €  2.- pro Stück
  • Zaun €  1,50 pro Laufmeter
  • Obstbaüme €  20.- je Obstbaum und € 2,50 für Holzlattengitter

Die Kosten müssen vom Antragsteller vorfinanziert werden.

Antrag mit Katasterplan beim NÖ Landschaftsfonds und Beratung durch Fachleute der Abteilung Landentwicklung vor Durchführung der Maßnahmen.

Die Förderung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege im Original nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Vorher wird das Auspflanzungsprojekt stichprobenartig begutachtet. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 


Allgemeine Förderungsbedingungen (PDF-Datei, 28kb)


WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Landschaftsgestaltung

NÖ Agrarbezirksbehörde

Ing. Franz Lumesberger-Hintersteiner, E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15565, Fax: 02742/9005-16580

3100 St.Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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Letzte Änderung dieser Seite: 19.12.2012