Gesetzliche Grundlagen zum Thema Feuerwehr
Neue NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung und Förderungsrichtlinie
Mit 22. Juli 2011 tritt die neue NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung, LGBl. 4400-0, in Kraft.
Sie ersetzt die bisher geltende NÖ Feuerwehr-Mindestausrüstungsverordnung.
Gleichzeitig tritt auch die neue Richtlinie der NÖ Landesregierung über die Förderung bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Kraft, die die neuen Bestimmungen der NÖ Feuerwehr- Ausrüstungsverordnung berücksichtigt.
Aufgrund der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung obliegt die Feststellung der Feuerwehrausrüstung künftig der Gemeinde nach einem einheitlichen Berechnungsmodell auf Grundlage einer Risikoanalyse. Die FeuerwehrkommandantInnen bzw. der NÖ Landesfeuerwehrverband sind bei zu ziehen. Das Ergebnis ist der NÖ Landesregierung und dem NÖ Landesfeuerwehrverband vorzulegen. Die Vorlage an die NÖ Landesregierung ersetzt alle bisherigen Feststellungen.
In Ergänzung der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung hat der NÖ Landesfeuerwehrverband eine Berechnungsmatrix samt Anleitungen bzw. Erläuterungen erstellt, deren Verwendung für die Feststellung der Feuerwehrausrüstung notwendig ist. Das gesamte Infopaket steht auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes (http://www.noelfv.at/) für die Feuerwehren und Gemeinden zur Verfügung.
- NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung
- Förderungsrichtlinie
- Infopaket auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Weitere Gesetze und Verordnungen
NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG)
Motivenbericht zum NÖ Feuerwehrgesetz
Verordnung über die Kehrperioden
Niederschrift über die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau
Feuerpolizeiliche Beschau - Folder
Verordnung über Materialien zur Ausschmückung von Räumen für Veranstaltungen oder
Festlichkeiten
Bundesluftreinhaltegesetz, § 3 Verbrennen von Materialien außerhalb von Anlagen
Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien
Verordnung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen
beim Verbrennen im Freien
Verordnung über den weiteren Einsatzbereich der
Freiwilligen Feuerwehren
Verordnung, mit der die Form von Hinweisschildern für die Kennzeichnung
von Orten festgelegt wird, an denen Geräte und Mittel für die Brandbekämpfung
und die Bekämpfung von örtlichen Gefahren gelagert sind
Verordnung über das Hinweisschild zur Kennzeichnung der Lagerung von
Flüssiggasbehältern innerhalb von Baulichkeiten
Verordnung über leicht entzündliche, zündschlagfähige und schwer löschbare Stoffe
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13352, Fax: 02742/9005-13520
3430 Tulln, Langenlebarner Strasse 106