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Katastrophenschutz


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Katastrophenschutz
in Niederösterreich

Gesetzliche Grundlagen zum Thema Feuerwehr

Neue NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung und Förderungsrichtlinie

Mit 22. Juli 2011 tritt die neue NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung, LGBl. 4400-0, in Kraft.

Sie ersetzt die bisher geltende NÖ Feuerwehr-Mindestausrüstungsverordnung.

Gleichzeitig tritt auch die neue Richtlinie der NÖ Landesregierung über die Förderung bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Kraft, die die neuen Bestimmungen der NÖ Feuerwehr- Ausrüstungsverordnung berücksichtigt.

Aufgrund der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung obliegt die Feststellung der Feuerwehrausrüstung künftig der Gemeinde nach einem einheitlichen Berechnungsmodell auf Grundlage einer Risikoanalyse. Die FeuerwehrkommandantInnen bzw. der NÖ Landesfeuerwehrverband sind bei zu ziehen. Das Ergebnis ist der NÖ Landesregierung und dem NÖ Landesfeuerwehrverband vorzulegen. Die Vorlage an die NÖ Landesregierung ersetzt alle bisherigen Feststellungen.

In Ergänzung der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung hat der NÖ Landesfeuerwehrverband eine Berechnungsmatrix samt Anleitungen bzw. Erläuterungen erstellt, deren Verwendung für die Feststellung der Feuerwehrausrüstung notwendig ist. Das gesamte Infopaket steht auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes (http://www.noelfv.at/) für die Feuerwehren und Gemeinden zur Verfügung.


Weitere Gesetze und Verordnungen

  • NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG)

  • Motivenbericht zum NÖ Feuerwehrgesetz

  • Verordnung über die Kehrperioden

  • Richtlinie für die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau ab 1.1.2011
         Niederschrift über die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau
         Feuerpolizeiliche Beschau - Folder
  • Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in NÖ
  • NÖ Alarmierungsverordnung
  • Verordnung über Materialien zur Ausschmückung von Räumen für Veranstaltungen oder   
         Festlichkeiten

  • Bundesluftreinhaltegesetz, § 3 Verbrennen von Materialien außerhalb von Anlagen

  • Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien 

  • Verordnung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen
           beim Verbrennen im Freien

  • Verordnung über den weiteren Einsatzbereich der
           Freiwilligen Feuerwehren

  • Verordnung, mit der die Form von Hinweisschildern für die Kennzeichnung
           von Orten festgelegt wird, an denen Geräte und Mittel für die Brandbekämpfung
           und die Bekämpfung von örtlichen Gefahren gelagert sind

  • Verordnung über das Hinweisschild zur Kennzeichnung der Lagerung von
           Flüssiggasbehältern innerhalb von Baulichkeiten

  • Verordnung über die NÖ Landes-Feuerwehrschule
  • Verordnung über leicht entzündliche, zündschlagfähige und schwer löschbare Stoffe




  • WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
    Ihre Kontaktstelle des Landes

    Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz


    E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
    Tel: 02742/9005-13352, Fax: 02742/9005-13520

    3430 Tulln, Langenlebarner Strasse 106

    Lageplan, Adressen aller Dienststellen


    Letzte Änderung dieser Seite: 24.01.2012