Bewilligungen und Genehmigungen
Verfahrensbeschreibungen
Nachfolgend finden Sie alle Beiträge, welche die dienstleistungsrelevanten Verfahren der Abteilung Energiewesen und Strahlenschutzrecht beschreiben. Informationen zu den jeweiligen Bewilligungen oder Genehmigungen, entnehmen Sie bitte jeweils dem entsprechenden Artikel.
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Betriebsbewilligung einer Anlage für den Umgang mit Strahlenquellen
Der Betrieb einer Anlage für den Umgang mit Strahlenquellen, für welche eine vorangehende Errichtungsbewilligung erforderlich war, ist nur nach behördlicher Bewilligung zulässig. > mehr
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Betriebsbewilligung für Anlagen ohne Errichtungsbewilligung
Der Betrieb von Anlagen für den Umgang mit Strahlenquellen, die keine baulichen Strahlenschutzmaßnahmen erfordern und somit keiner Errichtungsbewilligung bedürfen, ist nur nach behördlicher Bewilligung zulässig. > mehr
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Bewilligung für den Umgang mit Strahlenquellen
Der Umgang mit Strahlenquellen, für die keine bewilligungspflichtigen Anlagen benötigt werden, bedarf einer Bewilligung. Eine solche Umgangsbewilligung ist z.B. für mobile Röntgenanlagen erforderlich. > mehr
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Elektrizitätswirtschaftliche Konzession
Wer ein Verteilernetz betreiben will, benötigt dafür eine Konzession der Behörde (elektrizitätswirtschaftliche Konzession). > mehr
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Errichtungsbewilligung einer Anlage für Umgang mit Strahlenquellen
Die Errichtung einer Anlage für den Umgang mit Strahlenquellen ist nur nach behördlicher Bewilligung zulässig, wenn bereits bei der Errichtung der Anlage Maßnahmen für den Strahlenschutz vorbereitet oder durchgeführt werden müssen. > mehr
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Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) - Benennung
Der Netzbetreiber hat dem Betreiber einer KWK-Anlage, die an sein Netz angeschlossen ist, Herkunftsnachweise für die von ihm eingespeiste elektrische Energie auszustellen. > mehr
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Leitungsrechte, Enteignung für Starkstromanlagen
Wer eine elektrische Leitungsanlage betreiben will, kann bei der Behörde die Einräumung von Leitungsrechten an Grundstücken bzw. die Enteignung beantragen, wenn dies für die Errichtung der Leitungsanlage notwendig ist und keine privatrechtliche Vereinbar > mehr
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Starkstromleitungen - Bewilligung
Für die Errichtung und Inbetriebnahme von elektrischen Leitungsanlagen für Starkstrom ist grundsätzlich eine behördliche Bewilligung notwendig, die mit Bescheid erteilt wird. > mehr
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Stromerzeugungsanlagen - Genehmigung
Wer in Niederösterreich eine Anlage zur Stromerzeugung (Erzeugungsanlage) errichten, betreiben oder eine bestehende Anlage wesentlich ändern will, muss grundsätzlich eine Genehmigung nach dem NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 einholen. > mehr
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Technischer Betriebsleiter - Genehmigung
Ein Elektrizitätsunternehmen, das ein Übertragungs- oder Verteilnetz betreibt, („Netzbetreiber“) muss vor Aufnahme des Betriebes einen Betriebsleiter bestellen > mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Energiewesen und Strahlenschutzrecht
E-Mail: post.wst6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14501, Fax: 02742/9005-14996
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14