NÖ Fahrzeug-Alternativantrieb-Förderung
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| Alternativ betriebene Fahrzeuge galten lange Zeit als Vision … jetzt sind sie jedoch bereits Wirklichkeit. Und das Land NÖ fördert den Umstieg. | 1 |
Alternativ betriebene Fahrzeuge galten lange Zeit als Vision … jetzt sind sie jedoch bereits Wirklichkeit. Und das Land NÖ fördert den Umstieg.
Mit der NÖ Fahrzeug-Alternativantrieb-Förderung soll der Ankauf von neuen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben oder die Umrüstung auf ein alternatives Antriebssystem unterstützt werden.
Fahrzeuge mit Alternativantrieb sind:
- Elektrofahrzeuge
- Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid
- CNG- oder Bio-CNG- Fahrzeuge
- Fahrzeuge die mit chemisch unbehandeltem Pflanzenöl betrieben werden
- Bioethanol- (E85) Fahrzeuge (Treibstoffförderung)
Mit dieser Förderung soll auf Alternativ-Kraftstoffe und Alternativ-Antriebe aufmerksam gemacht und das Bewusstsein geschaffen werden, dass es auch ohne Benzin und Diesel geht. Der Förderanreiz unterstützt die Marktdurchdringung solcher Fahrzeuge und hilft die Tankstellen-Infrastruktur schneller zu entwickeln. Nicht zu vergessen ist der Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele Österreichs durch eine Reduzierung der Emissionen.
1) Fördergegenstand
Gegenstand der Förderung ist der Ankauf von neuen - keinen gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich erstmalig zugelassenen Fahrzeugen mit Alternativantrieb sowie die Umrüstung von neuen und gebrauchten zweispurigen Fahrzeugen auf den Betrieb mit CNG oder Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandelten Pflanzenöl.
Die Förderung von neuen - keinen gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich erstmalig zugelassenen Bioethanolfahrzeugen sowie die Umrüstung auf Bioethanolantrieb erfolgt durch Förderung des betankten Treibstoffes.
2) FörderweberInnen
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen) und an Taxiunternehmen sowie Fahrschulen (juristische Personen), welche ihren Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz in Niederösterreich haben.
3) Förderhöhe
für Privatpersonen:
nicht rückzahlbarer Zuschuss von
- € 1.400,- pro Fahrzeuge bei Neukauf (Elektro, Plug-in-Hybrid)
- € 700,- pro Fahrzeuge bei Neukauf (CNG, Bio-CNG, Pflanzenöl)
- € 700,- bei Umrüstung, jedoch max. 50% der Kosten
- € 1.500,- bei der Umrüstung von Traktoren (maximal 10 Jahre alt) gem.
Pkt 1.2, jedoch maximal 50% der Kosten
- € 1.500,- beim Neukauf von Traktoren die mit Pflanzenöl betrieben
werden können
- € 700,- der Treibstoffkosten bei Bioethanol, jedoch max. 50%
für Taxiunternehmen und Fahrschulen:
nicht rückzahlbarer Zuschuss von
- € 2.000,- pro Fahrzeuge bei Neukauf (Elektro, Plug-in-Hybrid, CNG, Pflanzenöl)
- € 2.000,- bei Umrüstung, jedoch max. 50% der Kosten
- € 2.000,- der Treibstoffkosten bei Bioethanol, jedoch max. 50%
4) Gültigkeit
Diese Förderung tritt rückwirkend 01.01.2012 in Kraft und hat Gültigkeit für maximal 500 Fahrzeuge und tritt spätestens am 31.12.2013 wieder außer Kraft.
Für alle weiteren Details zur Förderung, dürfen wir auf die am Ende der Seite als Download verfügbare Richtlinie verweisen. Bitte beachten Sie die zugehörigen Bedingungen dieser Förderung.
Bitte benutzen Sie anbei den Link zu dem für Sie einfachen und bequemen Online-Antrag zur Fördereinreichung.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Alternativantrieb-Förderung_Richtlinie_09-2012 (pdf, 23 KB)
Tankstellen Alternativtreibstoffe (pdf, 124.1 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft, Sachgebiet Energie und Klima
E-Mail: post.ru3-ek@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14790, Fax: 02742/9005-14940
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

