Elektromopedförderung - Antrag
Förderung - Antrag
Beschreibung: | Gegenstand der Förderung ist der Ankauf von neuen einspurigen, für den Straßenverkehr zugelassenen Elektromopeds. |
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Formular: | Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise über den untenstehenden Online-Antrag. In Ausnahmefällen senden wir Ihnen gerne die Papierversion des Formulars zu. |
| Voraussetzungen: | Antragstellung muss spätestens 6 Monate nach Erwerb des Fahrzeuges erfoglen. |
| Notwendige Unterlagen: | Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung: - Kopie des Zulassungsscheines - Kopie der Rechnung samt Zahlungsbestätigung |
| Fristen: | Die Förderung tritt mit 1.1.2010 in Kraft und gilt längstens bis 31.12.2010 |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Energiefragen
Amt der NÖ Landesregierung
Geschäftsstelle für Energiewirtschaft
E-Mail: post.wst6energie@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14790, Fax: 02742/9005-14940
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Geschäftsstelle für Energiewirtschaft
E-Mail: post.wst6energie@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14790, Fax: 02742/9005-14940
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13