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in Niederösterreich

Elektromopedförderung - Antrag

Förderung - Antrag

  

Beschreibung:

Gegenstand der Förderung ist der Ankauf von neuen einspurigen, für den Straßenverkehr zugelassenen Elektromopeds.

Formular:

Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise über den untenstehenden Online-Antrag.

Online-Antrag

In Ausnahmefällen senden wir Ihnen gerne die Papierversion des Formulars zu.

Voraussetzungen:Antragstellung muss spätestens 6 Monate nach Erwerb des Fahrzeuges erfoglen.
Notwendige Unterlagen:

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

- Kopie des Zulassungsscheines

- Kopie der Rechnung samt Zahlungsbestätigung

Bei der Antragstellung mittels Online-Formular können diese Unterlagen über die Upload-Funktion direkt beigelegt werden. Sie können die Unterlagen aber auch schriftlich binnen 4 Wochen vervollständigen.

 
Fristen:Die Förderung tritt mit 1.1.2010 in Kraft und gilt längstens bis 31.12.2010
 
 








WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Energiefragen

Amt der NÖ Landesregierung
Geschäftsstelle für Energiewirtschaft


E-Mail: post.wst6energie@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14790, Fax: 02742/9005-14940

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 29.12.2009