
Das Landschaftsschutzgebiet ist eine Schutzform, die der Erhaltung charakteristisch gestalteter Kulturlandschaften und eines natürlichen, gesunden Lebensraumes für den Menschen dient. Die landschaftliche Schönheit und ihre Eigenart soll im Interesse der Erholung, aber auch des Fremdenverkehrs geschützt und das äußere Erscheinungsbild sowie der Erholungswert bewahrt werden.
In Niederösterreich gibt es derzeit 29 Landschaftsschutzgebiete, die rund 22,4% der Landesfläche entsprechen. Dem Schutzzweck entsprechend sollen in diesen Gebieten landschaftsästhetisch negative Einflüsse möglichst hintangehalten werden. So bedürfen die Baulandwidmung und die Erlassung von Bebauungsplänen einer besonderen naturschutzfachlichen Begutachtung. Die Errichtung von Baulichkeiten außerhalb von Ortsgebieten, die Materialgewinnung, der Kahlhieb von Baumgruppen sowie die Vornahme von Erdbewegungen sind bewilligungspflichtig.
Rechtliche Grundlagen sind § 8 NÖ Naturschutzgesetz 2000 und die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete.
Die Lage der Landschaftsschutzgebiete können Sie dem Niederösterreich Atlas entnehmen.
Unsere Landschaftsschutzgebiete