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Umweltschutz


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in Niederösterreich

Abfallbehandlungsanlagen – Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin




Allgemeine Informationen

Der Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin einer ortsfesten oder mobilen Abfallbehandlungsanlage muss der zuständigen Stelle vom neuen Inhaber oder von der neuen Inhaberin der Anlage gemeldet werden.

Hinweis: Durch den Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin einer Abfallbehandlungsanlage wird die Wirksamkeit der Anlagengenehmigung nicht berührt.




Zuständige Stellen

die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist

  • als Anlagenbehörde: der Landeshauptmann



Erforderliche Unterlagen

  • Meldung
  • Gegenzeichnung des vormaligen Inhabers oder der vormaligen Inhaberin der Behandlungsanlage



Kosten

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.




Rechtsgrundlagen





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umweltrecht


E-Mail: post.ru4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15299, Fax: 02742/9005-15280

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 21.12.2009