Hochwassergefährdete Flächen (Hochwasserabflussbereiche)
Für Maßnahmen in Hochwasserabflussbereichen existieren wesentliche Vorschriften.
Digitale Darstellung von Hochwasserabflussbereichen: NÖ-Atlas (Start der Online-Abfrage)
Hochwasserabflussbereiche:
Hochwasserabflussbereiche sind jene Flächen, die bei verschieden großen Hochwässern überflutet werden. Im Wasserdatenverbund NÖ sind die Abflussbereiche eines 30-, 100- und 300-jährlichen Hochwassers dargestellt. Dies bedeutet, dass der jeweilige Hochwasserabfluss im langjährigen Durchschnitt alle 30, 100 oder 300 Jahre auftritt.
Wo finden Sie die Hochwasserabflussbereiche?
In der Übersichtskarte finden Sie alle Flüsse in Niederösterreich, an denen es derzeit Untersuchungen über die Hochwasserabflussbereiche gibt. Diese können Sie sich in den meisten Fällen digital im NÖ-Atlas ansehen oder für die weitere Verwendung digital herunterladen (Format Shape). Einige ältere Untersuchungen liegen derzeit nur in Papierform auf. Diese können Sie in den Regionalstellen der Abteilung Wasserbau einsehen.
Eine Auflistung aller verfügbaren Untersuchungen von Hochwasserabflussbereichen finden Sie hier: ListeAbflussuntersuchungen.pdf
Rechtliche Hinweise:
Der Abflussbereich eines 100-jährlichen Hochwassers ist für die Raumordnung und für baurechtliche Bestimmungen maßgeblich. Die wichtigsten Bestimmungen sind:
• keine Widmung von Bauland (Ausnahme: Baulücken im geschlossenen Siedlungsgebiet)
• Fußböden von Wohnräumen müssen mindestens 30 cm über dem 100-jährlichen Hochwasser liegen
• Lagerungen von Öl müssen besonders gesichert sein.
Die genauen Bestimmungen finden Sie im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 (§§ 15, 22, 23), in der NÖ Bauordnung 1996 (§ 55) und in der NÖ Bautechnikverordnung 1997 (§§ 37,105, 201).
Der Abflussbereich eines 300-jährlichen Hochwassers wird bei Planungen als Restrisikobereich dargestellt. Es sollte bewusst machen, dass es keinen absoluten Hochwasserschutz gibt. Sehr seltene Hochwasserereignisse können auch einen höheren Abfluss verursachen als ein HW100. Weiters können Hochwasserschutzanlagen versagen oder Dämme brechen. Für diese Fälle besteht in bestimmten flussnahen Bereichen ein Restrisiko. Dieser Restrisikobereich kann annähernd mit einem HW300 ermittelt werden. In diesem Restrisikobereich wird vorgeschlagen, ebenfalls vorsorgliche Maßnahmen zur Schadenvermeidung zu treffen.
Im Abflussbereich eines 30-jährlichen Hochwassers benötigen Sie für viele Maßnahmen und Anlagen eine Bewilligung gemäß § 38 Wasserrechtsgesetz 1959. Ausnahmen sind: Wirtschaftsbrücken und -stege sind bewilligungsfrei, bestimmte Gerinnequerungen sind meldepflichtig. Bei der Prüfung des Vorhabens sind neben dem Schutzzweck "Freihalten von Hochwasserabflussgebieten" auch ökologische Aspekte (z.B. Beschattung, Uferstruktur) zu berücksichtigen.
Die Verhältnisse an einem Fluss können sich im Lauf der Zeit verändern. Die Abflussbereiche im Wasserdatenverbund NÖ sind daher nur eine vorläufige Information. Die Wasserrechtsbehörde entscheidet jeweils im Einzelfall, ob eine Bewilligung erforderlich ist. Die Wasserrechtsbehörde ist in den meisten Fällen die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.
Hinweise zum Wasserbuch:
Im Wasserbuch sind alle Wasserrechte (z.B. Kraftwerke, Brunnen, Kläranlagen) enthalten. Sie können über den Wasserdatenverbund NÖ in das Wasserbuch einsehen. Das Wasserrecht verlangt, dass auch die Hochwasserabflussbereiche im Wasserbuch dargestellt werden müssen. Die Darstellung der Hochwasserabflussbereiche im Wasserdatenverbund NÖ erfüllt somit diese gesetzliche Anforderung. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Hochwasserabflussbereiche im Wasserdatenverbund NÖ enthalten sind.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie bei den Links.
Übersichtskarte Abflussuntersuchungen (pdf, 208.1 KB)
Liste der Abflussuntersuchungen (pdf, 26.2 KB)
Regionalstellen der Abteilung Wasserbau (pdf, 84.1 KB)
Hochwasseranschlagslinien 30/100/300 im Shape Format (zip, 88726.7 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserwirtschaft
E-Mail: post.wa2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271, Fax: 02742/9005-14090
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 2