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Wasser


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in Niederösterreich

Hochwassergefährdete Flächen (Hochwasserabflussbereiche)

Hochwasserabflussbereiche:
Hochwasserabflussbereiche sind jene Flächen, die bei verschieden großen Hochwässern überflutet werden. Meistens werden die Abflussbereiche für 30-, 100- und 300-jährliche Hochwässer dargestellt. Das sind Hochwasserereignisse die statistisch alle 30/100/300 Jahre auftreten können. Ein 30-jährliches Hochwasser hat eine geringere Wassermenge und damit eine kleinere Überflutungsfläche als ein 100-jährliches Hochwasser. Die größte Wassermenge und damit auch die größte Überflutungsfläche tritt bei einem 300-jährlichen Hochwasser auf.

Wo finden Sie die Hochwasserabflussbereiche?
Aktuelle Daten für niederösterreichische Gewässer sind im NÖ-Atlas dargestellt. Informationen erhalten Sie auch, ob diese Daten digital oder analog verfügbar sind. Digitale Daten können für die weitere Verwendung direkt heruntergeladen werden (Format Shape). Analoge, d.h. nur in Papierform vorhandene Überflutungspläne können in den Regionalstellen der Abteilung Wasserbau eingesehen werden. Zusätzlich ist im NÖ-Atlas auch ersichtlich, ob derzeit eine Aktualisierung der dargestellten Überflutungsfläche durchgeführt wird oder neue Gewässerabschnitte bearbeitet werden.

Rechtliche Hinweise:
Im Abflussbereich eines 30-jährlichen Hochwassers benötigen Sie für viele Maßnahmen und Anlagen eine Bewilligung gemäß §38 Wasserrechtsgesetz 1959. Dabei wird geprüft, ob die geplante Anlage/Maßnahme eine maßgebliche Verschlechterung der Hochwassersituation bewirken würde. Wirtschaftsbrücken und -stege sind bewilligungsfrei, bestimmte Gerinnequerungen sind meldepflichtig. Zuständige Wasserrechtsbehörde ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat.

Der Abflussbereich eines 100-jährlichen Hochwassers ist für die Raumordnung und für baurechtliche Bestimmungen maßgeblich. Die wichtigsten Bestimmungen sind:

• keine Widmung von Bauland (Ausnahme: Baulücken im geschlossenen Siedlungsgebiet)
• Fußböden von Wohnräumen müssen mindestens 30 cm über dem 100-jährlichen Hochwasser liegen
• Lagerungen von Öl müssen besonders gesichert sein.

Die genauen Bestimmungen finden Sie im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 (§§ 15, 22, 23), in der NÖ Bauordnung 1996 (§ 19, 55, 61) und in der NÖ Bautechnikverordnung 1997 (§§ 37,105, 201).

Der Abflussbereich eines 300-jährlichen Hochwassers wird bei Planungen als Restrisikobereich dargestellt. Es sollte bewusst machen, dass es keinen absoluten Hochwasserschutz gibt. Sehr seltene Hochwasserereignisse können auch einen höheren Abfluss verursachen als ein 100-jährliches Hochwasser. Weiters können Hochwasserschutzanlagen versagen oder Dämme brechen. Für diese Fälle besteht in bestimmten flussnahen Bereichen ein Restrisiko. Dieser Restrisikobereich kann annähernd mit einem 300-jährlichen Hochwasser ermittelt werden. In diesem Restrisikobereich sollten vorsorgliche Maßnahmen zur Schadensminimierung getroffen werden.

Rechtliche Hinweise:
Die Verhältnisse an einem Fluss können sich im Lauf der Zeit verändern. Die Abflussbereiche im Wasserdatenverbund NÖ sind daher nur eine vorläufige Information. Die Wasserrechtsbehörde entscheidet jeweils im Einzelfall, ob eine Bewilligung erforderlich ist. Die Wasserrechtsbehörde ist in den meisten Fällen die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.

Hinweise zum Wasserbuch:
Im Wasserbuch sind alle Wasserrechte (z.B. Kraftwerke, Brunnen, Kläranlagen) enthalten. Sie können über den Wasserdatenverbund NÖ in das Wasserbuch einsehen. Das Wasserrecht verlangt, dass auch die Hochwasserabflussbereiche im Wasserbuch dargestellt werden müssen. Die Darstellung der Hochwasserabflussbereiche im Wasserdatenverbund NÖ erfüllt somit diese gesetzliche Anforderung. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Hochwasserabflussbereiche im Wasserdatenverbund NÖ enthalten sind.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserwirtschaft


E-Mail: post.wa2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271, Fax: 02742/9005-14090

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 2

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Letzte Änderung dieser Seite: 26.03.2013