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Bewilligungen & Förderungen


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Bewilligungen & Förderungen
in Niederösterreich

NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm (NÖ NVFP) - Häufig gestellte Fragen (FAQ's)


Wer bekommt Finanzhilfe?

Gemeinden in NÖ, Organisationen oder Institutionen, die förderungswürdige Projekte durchführen.

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Was wird gefördert?

  • vorbereitende Untersuchungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs
  • die Errichtung oder Verbesserung der erforderlichen Nahverkehrs-Infrastruktur z.B.:
    • Umsteigestellen an Verkehrsknotenpunkten, Park & Ride-Anlagen, an Buslinien
    • Bewegliche Anlagen wie etwa Fahrzeugausrüstungen
    • Informations- und Kommunikationssysteme
  • Betriebliche Maßnahmen
    • Erweiterung und Verdichtung des Verkehrsangebotes auf bestehenden Linien
    • Verlängerung von Linien
    • Betrieb neuer Linien
    • Einführung und Betrieb bedarfsgesteuerter Formen des öffentlichen Nahverkehrs (Anrufsammeltaxis, Rufbusse, etc.)

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Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Das Projekt muss mit der Strategie Verkehr NÖ übereinstimmen und unter rechtzeitiger Einbeziehung des Landes NÖ (RU7) erfolgen
  • Betriebliche Projekte müssen im Einvernehmen mit den NÖ Verkehrsverbünden durchgeführt werden.
  • Das Projekt muss ein Höchstmaß an ökologischer Verträglichkeit erfüllen. Bedarf und Wirtschaftlichkeit sind nachzuweisen.
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Wieviel wird gefördert?

30%-40% der effektiven Kosten (abhängig von der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde)

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Wie muss das Ansuchen aussehen?

Formloses schriftliches Ansuchen mit:

  • Beschreibung des Förderprojektes
  • Nennung der voraussichtlichen Kosten und Einnahmen durch die zusätzliche Verkehrsleistung und
  • Übermittlung des Auszuges aus dem Gemeinderatsbeschluss zur Beabsichtigung der Durchführung des Projektes
  • Angabe von sonstigen Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln für das Projekt
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für das Nahverkehrsfinanzierungsprogramm

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten


DI Sandra Hiller E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14198, Fax: 02742/9005-14950

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 18.03.2010