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NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm (NÖ NVFP) - Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Wer bekommt Finanzhilfe?
Gemeinden in NÖ, Organisationen oder Institutionen, die förderungswürdige Projekte durchführen.
Was wird gefördert?
- vorbereitende Untersuchungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs
- die Errichtung oder Verbesserung der erforderlichen Nahverkehrs-Infrastruktur z.B.:
- Umsteigestellen an Verkehrsknotenpunkten, Park & Ride-Anlagen, an Buslinien
- Bewegliche Anlagen wie etwa Fahrzeugausrüstungen
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Betriebliche Maßnahmen
- Erweiterung und Verdichtung des Verkehrsangebotes auf bestehenden Linien
- Verlängerung von Linien
- Betrieb neuer Linien
Einführung und Betrieb bedarfsgesteuerter Formen des öffentlichen Nahverkehrs (Anrufsammeltaxis, Rufbusse, etc.)
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Das Projekt muss mit der Strategie Verkehr NÖ übereinstimmen und unter rechtzeitiger Einbeziehung des Landes NÖ (RU7) erfolgen
- Betriebliche Projekte müssen im Einvernehmen mit den NÖ Verkehrsverbünden durchgeführt werden.
- Das Projekt muss ein Höchstmaß an ökologischer Verträglichkeit erfüllen. Bedarf und Wirtschaftlichkeit sind nachzuweisen.
Wieviel wird gefördert?
30%-40% der effektiven Kosten (abhängig von der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde)
Wie muss das Ansuchen aussehen?
Formloses schriftliches Ansuchen mit:
- Beschreibung des Förderprojektes
- Nennung der voraussichtlichen Kosten und Einnahmen durch die zusätzliche Verkehrsleistung und
- Übermittlung des Auszuges aus dem Gemeinderatsbeschluss zur Beabsichtigung der Durchführung des Projektes
- Angabe von sonstigen Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln für das Projekt
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für das Nahverkehrsfinanzierungsprogramm
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
DI Sandra Hiller E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14198, Fax: 02742/9005-14950
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
DI Sandra Hiller E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14198, Fax: 02742/9005-14950
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16