
Die Abteilung Technische Kraftfahrangelegenheiten ist für die folgend unten aufgelisteten Bewilligungen und Bescheinigungen zuständig.
Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h dürfen in Österreich nur dann betrieben werden, wenn der Lenker eine "10 km/h" - Bescheinigung vorweisen kann. Solch eine Bescheinigung kann nach Vorführung des Fahrzeuges bei einer unserer Prüfstellen ausgestellt werden.
Zulassungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrzeuge können ab dem 1.7.2007 nicht mehr vom zuständigen Landeshauptmann, sondern von jenen Stellen, die zuvor die jährliche technische Untersuchung nach 9.1.2.3 ADR vorgenommen haben, ausgestellt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger (z.B.: Baukräne, Abschleppachsen,...) mit Kraftfahrzeugen zu ziehen. Die dafür notwendige Bewilligung kann in der Zentrale-St. Pölten beantragt werden.
Für die Berechnung der ÖKO-Punkte im Nutzfahrzeugbereich ist ein COP-Dokument notwendig. Die Bestätigung dieser Dokumente kann in der Zentrale-St. Pölten vorgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen
Im Rahmen des, durch die Verkehrsminister der europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT) beschlossenen Genehmigungssystems, können für besonders umweltfreundliche und sichere Nutzfahrzeuge CEMT-Dokumente bestätigt werden.