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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung

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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung
in Niederösterreich

Karosserie (Rammschutz, Schürzen, Spoiler, ...)




Anbau von "Front-, Heckschürzen, Seitenschweller, Spoiler, Luftöffnungen in der Motorhaube (Lufthutzen)"

Beim Anbau von derartigen Karosserieteilen ist immer eine Eintragung ins Genehmigungsdokument notwendig.

Unterlagen:

  • Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste).
  • Nachweis über Splittersicherheit, Brandverhalten, Verletzungsgefahr für andere Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls und ausreichende Befestigung bis zur Bauartgeschwindigkeit.
  • Weitere erforderliche zusätzliche Nachweise werden bei der Prüfung festgelegt.
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Montage eines Rammschutzes ("Kuhfänger")

 

Es dürfen nur noch Frontschutzsysteme ("Kuhfänger", Rammschutz) angebracht sein welche:

1)    gemäß EG-Bauartgenehmigung der Richtlinie 2005/66/EG im Verwendungsbereich freigegeben sind.

Der Typgenehmigungsbogen gemäß EG-Richtlinie samt Nachtrag ist vom Lenker des Fahrzeuges mitzuführen

Gemäß §22a KDV 1967 ist das Anbringen von Frontschutzsystemen, die der RL 2005/66/EG entsprechen, nicht anzeigepflichtig.

2) bereits in der Vergangenheit fahrzeugbezogen genehmigt wurden.

Empfehlung: Kopie des Genehmigungsdokumentes als Nachweis im Fahrzeug mitführen.

Gibt es diesen Typengenehmigungsbogen nicht, bzw. wurde diese Änderung im Genehmigungsdokument nicht bereits in der Vergangenheit eingetragen, so sind diese abzumontieren.

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Sportspiegel mit integrierten Blinkern

Sowohl Spiegel, als auch Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug müssen Richtlinien erfüllen und damit über eine EU-Bauartgenehmigung verfügen. Nachweis hierfür sind entsprechende Genehmigungszeichen. Bei der nachträglichen Montage sind darüber hinaus Vorschriften für die richtige Anbringung einzuhalten.

  • Keine Eintragung im Genehmigungsdokument
  • Anbauvorschriften bzw. Auflagen des beiliegenden Genehmigungsdokumentes sind einzuhalten.
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten


E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 21.10.2011