Leichtmetallfelgen
Werden ORIGINAL-Leichtmetallfelgen (vom Fahrzeughersteller) und Reifendimensionen verwendet, die im Typenschein eingetragen sind, ist eine Eintragung nicht notwendig. Werden Felgen von anderen Herstellern verwendet, müssen diese von einem Sachverständigen der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten in das Fahrzeug - Genehmigungsdokument eingetragen werden, auch wenn sie die gleiche Dimension wie die Original-Leichtmetallfelgen haben.
Bei der Eintragung ist ein Gutachten vorzuweisen, aus dem hervorgeht, dass diese Felgen auf die betreffende Fahrzeugtype montiert werden dürfen und eine Festigkeitsprüfung durchgeführt wurde.
Auf entsprechende Radabdeckungen, Freigängigkeit der Räder im Radkasten und Auflagen im Gutachten ist zu achten.
Unterlagen:
- Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste).
Radabdeckung
Entsprechend der Vorgaben der Richtlinie 78/549/EWG ist das gesamte Rad (Reifen und Felge) im Bereich 30° vor und 50° nach der Radmittelachse komplett abzudecken.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7