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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung

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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung
in Niederösterreich

Sitze

Austausch der Sitze

a) Sitz mit EG-Bauartgenehmigung

Ersetzt man einen Sitz gegen einen Sitz mit EG-Bauartgenehmigung, so ist lediglich das Genehmigungsdokument mitzuführen und erfordert keine Eintragung in das Fahrzeugdokument. Es ist beim Kauf des Sitzes darauf zu achten, dass ein EU-Genehmigungszeichen am Sitz deutlich erkennbar angebracht ist um bei einer Kontrolle die eindeutige Zugehörigkeit des Sitzes zum Gutachten der EG-Bauartgenehmigung nachzuweisen.


b) Sitz ohne EG-Bauartgenehmigung

Für den Einbau eines Sitzes ohne EG-Bauartgenehmigung muss ein Gutachten über die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien für Sitze und deren Befestigung vorgelegt werden. Der Einbau ist im Genehmigungsdokument einzutragen. Bei fehlender Verstellmöglichkeiten (z.B. "Schalensitz"), wird eine Verwendungseinschränkung, "nur für Wettbewerb" vorgeschrieben.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten


E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 30.11.2010