Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Muss ich mein Fahrzeug selbst vorführen?
Falls Sie als Fahrzeugbesitzer keine Zeit für die Vorführung haben, können Sie auch jemanden beauftragen, das Genehmigungsverfahren bzw. die Fahrzeugvorführung für Sie durchzuführen.
Für die Genehmigung eines Fahrzeuges oder die Anzeige von Änderungen an einem Fahrzeug durch einen Vertreter ist eine formlose Vollmachtserklärung des Fahrzeugbesitzers erforderlich.
Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug eine EG-Betriebserlaubnis hat?
Solche Fahrzeuge müssen über ein Herstellerschild verfügen, auf welchem die Nummer der EG-Betriebserlaubnis ersichtlich ist.
Beispiel:
- Motorrad: e13*92/61*0019
- Pkw: e11*95/54*0066
Diese Nummern sind auch oft am ausländischen Fahrzeugpapier vermerkt. Bei Unklarheiten kann der Bevollmächtigte des Herstellers (Generalimporteur) Auskunft erteilen.
Liste der bevollmächtigten Generalimporteure
Derzeit gibt es für folgende Fahrzeuge noch absolut keine EG-Betriebserlaubnisse:
- LKWs
- Anhänger
- Busse (mehr als 9 Sitzplätze inklusive dem Lenker)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und dergleichen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
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Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
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