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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung

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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung
in Niederösterreich

Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von FAQ’s (frequently asked questions) zu dem von Ihnen gewählten Thema. Die Fragen sind untereinander mit einem kleinen Symbol gelistet. Um nähere Informationen zur entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechend Link. Sie werden dann automatisch zur Antwort auf die entsprechende Frage innerhalb der Seite weitergeleitet.

Muss ich mein Fahrzeug selbst vorführen?

Falls Sie als Fahrzeugbesitzer keine Zeit für die Vorführung haben, können Sie auch jemanden beauftragen, das Genehmigungsverfahren bzw. die Fahrzeugvorführung für Sie durchzuführen.
Für die Genehmigung eines Fahrzeuges oder die Anzeige von Änderungen an einem Fahrzeug durch einen Vertreter ist eine formlose Vollmachtserklärung des Fahrzeugbesitzers erforderlich.

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Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug eine EG-Betriebserlaubnis hat?

Solche Fahrzeuge müssen über ein Herstellerschild verfügen, auf welchem die Nummer der EG-Betriebserlaubnis ersichtlich ist.

Beispiel:

  • Motorrad:  e13*92/61*0019
  • Pkw:          e11*95/54*0066


Diese Nummern sind auch oft am ausländischen Fahrzeugpapier vermerkt. Bei Unklarheiten kann der Bevollmächtigte des Herstellers (Generalimporteur) Auskunft erteilen.

Liste der bevollmächtigten Generalimporteure

Derzeit gibt es für folgende Fahrzeuge noch absolut keine EG-Betriebserlaubnisse:

  • LKWs
  • Anhänger
  • Busse (mehr als 9 Sitzplätze inklusive dem Lenker)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und dergleichen
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten


E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 18.02.2009