Allgemeines zur Genehmigung einzelner Fahrzeuge
Grundsätzliches
Importieren Sie ein Fahrzeug, so benötigen sie einerseits ein nationales Dokument (Typenschein, Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung, Bescheinigung für eine EG-Betriebserlaubnis (COC-Dokument = Certificate of Conformity) oder einen Datenauszug), und andererseits müssen die Fahrzeugdaten in die Genehmigungsdatenbank eingegeben sein, um das Fahrzeug zum Verkehr zulassen zu können.
NOVA - Normverbrauchsabgabe
Informationen bezüglich Mehrwertsteuer und NOVA erhalten sie bei ihrem zuständigen Wohnsitz - Finanzamt bzw. auf den entsprechenden Internetseiten.
Import eines Fahrzeuges mit EG-Bauartgenehmigung (EG-Betriebserlaubnis)
Grundsätzlich ist der bevollmächtigte Generalimporteur für die Eingabe der Daten verantwortlich.
Näheres unter Fahrzeuggenehmigung
Zwingend vorgeschrieben ist eine EU-Betriebserlaubnis für neue PKW's ab 1997, bei Motorrädern und lof-Zugmaschinen ab 2003.Liste der bevollmächtigten Generalimporteure
HINWEIS: Wurde das Fahrzeug gegenüber seinem Serienzustand nachträglich verändert, so sind Veränderungen nach der Dateneingabe beim zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen (Genehmigungen von Änderungen am Fahrzeug) und werden getrennt beurteilt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese nur aufgrund nicht EG-konformer, nationaler Bestimmungen des jeweiligen Herkunftlandes genehmigt wurden und eine Genehmigung dieser Änderungen in Österreich nicht möglich ist.
Import eines Fahrzeuges ohne EG-Bauartgenehmigung (EG-Betriebserlaubnis)
Für importierte Fahrzeuge kann eine Genehmigung in Österreich erwirkt werden, wenn die zum Zeitpunkt der Erstzulassung , entweder in Österreich oder in der europäischen Gemeinschaft, gültigen Bestimmungen eingehalten werden.
Dies bedeutet: Wurden zum Zeitpunkt der Erstzulassung Fahrzeuge genau der selben Type auch in Österreich bzw. der europäischen Gemeinschaft erstmalig zugelassen, so kann eine Genehmigung erlangt werden, wenn ein solches Fahrzeug importiert wird.
HINWEIS: Bei Fahrzeugen, welche gegenüber ihrem Serienzustand verändert wurden kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese nur aufgrund nicht EG-konformer, nationaler Bestimmungen des jeweiligen Herkunftlandes genehmigt wurden und eine Genehmigung dieser Änderungen in Österreich nicht möglich ist.
Für fahrzeugbezogene Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Senden Sie die technischen fahrzeugbezogenen Daten entsprechend den Inhalten eines COC-Dokuments (vor allem erfüllte Richtlinien hinsichtlich Abgas- und Betriebsgeräusch) oder eine Kopie ihres Fahrzeugdokumentes entweder
per Fax an 02742/9005/16030
oder per E-Mail an post.wst8@noel.gv.at
Allgemeine Vorgehensweise: Fahrzeuggenehmigung
Prüfstellenverzeichnis
KFZ-Prüfstellen in NÖ
Kostenübersicht
Zu erwartende Kosten
Fahrzeuggenehmigung
Allgemeines zur Genehmigung einzelner Fahrzeuge
Österreichische Generalimporteure
Link zu Bundesanstalt für Verkehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7