Oldtimergenehmigung
Grundsätzliches
Wenn Sie einen Oldtimer erworben haben und das zugehörige österreichische Fahrzeugdokument fehlt, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ausstellung eines Duplikates bei einem österreichischen Fahrzeug
- Ist die Ausstellung eines Duplikates bei einem österreichischen Fahrzeug nicht möglich, oder ist es ein ausländisches Fahrzeug, dann muss das Fahrzeug einzelgenehmigt werden. Einzelgenehmigung
Da solche Fahrzeuge nicht den derzeit geltenden Bestimmungen entsprechen, muss um Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Dazu muss das Fahrzeug folgende Vorraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein und in der vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen (veröffentlicht im Eurotax-Verlag) oder Baujahr 1955 bzw. älter sein. Eurotax
Hinweis:
Nicht jedes Fahrzeug, welches älter ist als 30 Jahre, wird in die Liste aufgenommen. - Das Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein.
- Die Erhaltungszustandsbeurteilung muss zumindest 3 (= guter Allgemeinzustand, eventuell ältere Restaurierung, unbedeutende Mängel, voll fahrbereit, keine nennenswerten Rostschäden, für eine unmittelbare Zulassung bereit) betragen.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugdokument soweit vorhanden (auch Genehmigungsdokumente von typengleichen Fahrzeugen sind hilfreich)
- Besitznachweis
- Technische Unterlagen (Fachliteratur etc.)
- Sonstige Nachweise: (Abgase, Lärm, etc.). Der Umfang der erforderlichen Nachweise wird bei der Prüfung des Fahrzeuges vom Sachbearbeiter festgelegt.
Jedenfalls muss aus den Unterlagen das Betriebsgeräusch der für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Fahrgeräuschrichtlinie hervorgehen
(Klasse M und N 70/157/EWG, Klasse L 78/1015/EWG, lof Zugmaschinen 74/151/EWG)
Ist dies nicht der Fall, ist ein Nachweis (Messung) des Betriebsgeräusches notwendig. Diese Messungen dürfen von Ziviltechnikern, akkreditierten Prüfanstalten und technischen Diensten erstellt werden. Für historische Kraftfahrzeuge können diese Gutachten auch von den Sachverständigen für historisches Kraftfahrwesen erstellt werden.
Je nach Fahrzeugalter bzw. Herkunftsland können Nach/Umrüstungen, insbesondere bei Beleuchtungseinrichtungen, notwendig sein. Dies kann aber erst bei der Vorführung beurteilt werden.
Weitere Information finden sie auch auf der Homepage des zuständigen Bundesministeriums.
Prüfstellenverzeichnis
KFZ-Prüfstellen in NÖ
Kostenübersicht
Zu erwartende Kosten
Eurotax
Link zur Eurotax Homepage
Bundesministerium für Verkehr
Link zur Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7