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LKW-Verkehr in NÖ


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LKW-Verkehr
in Niederösterreich

Sondertransporte auf NÖ Straßen

ACHTUNG!

TOTALSPERRE B19 - Donaubrücke Tulln in beiden Richtungen bis voraussichtlich 13. Mai 2012 gesperrt!


Laut Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) darf

  • die größte Länge eines Fahrzeuges max 12,00 m (Kraftwagenzug max. 18,75 m/Sattelzug max. 16,50 m)
  • die größte Breite eines Fahrzeuges max. 2,55 m
  • die größte Höhe eines Fahrzeuges max. 4,00 m

betragen.

Das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges mit 2 Achsen darf max. 18.000 kg (Fahrzeuge mit 3 Achsen: 26.000 kg/Fahrzeuge mit 4 Achsen: 32.000 kg/Anhänger: 24.000 kg) betragen. Das Gesamtgewicht eines Kraftwagenzuges/Sattelzuges darf max. 40.000 kg betragen.

Fahrten, bei denen die oben angeführten Grenzwerte überschritten werden, dürfen nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes durchgeführt werden (§§ 39, 101 Abs. 5, 104 Abs.9 KFG 1967).

Der Antrag ist jeweils in dem Bundesland einzubringen, in dem die Fahrzeuge den dauernden Standort haben bzw. die Fahrt beginnt (§40 Abs. 4 KFG 1967).

Fahrzeiten NÖ Landesstraßen B und L

Ansprechpartner:
Journaldienst der Landesverkehrsabteilung
Telefon: 059133/30-4444, Fax 30-4009
E-Mail: lpk-n-lva@polizei.gv.at


Formulare für Sondertransporte

Sondertransporte

Mähdrescher/Rübenvollernter/etc.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Bewilligung von Sondertransporten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeiner Straßendienst - Straßenbetrieb


Manuela Schandl, E-Mail: sondertransporte@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-60291, Fax: 02742/9005-60209

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 02.05.2012