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in Niederösterreich 
Schweißer mit Schutzmaske in der Werkstatt

Lehrlingsbeihilfe

Lehrlinge können einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung erhalten, dass das anrechenbare Familieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Lehrlingsbeihilfe

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung


Elke Hirtl-Dolezal, E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11235, Fax: 02742/9005-13970

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 29.12.2011