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in Niederösterreich

EU-Gemeinschaftslizenz

Für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Eine beglaubigte Abschrift dieser EU-Gemeinschaftslizenz ist in jedem Fahrzeug mitzuführen. Um die Erteilung einer EU-Gemeinschaftslizenz ist beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Gewerberecht, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten anzusuchen.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Gewerberechtsangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gewerberecht


E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12714, Fax: 02742/9005-13625

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 01.08.2011