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Gewerbe & Anlagen


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in Niederösterreich

Konzessionsprüfung

Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung (Befähigungsnachweis) für die Ausübung von konzessionierten Gewerben (z.B. Taxi- und Mietwagengewerbe, Güterbeförderung mit Lastkraftwagen im innerstaatlichen Verkehr bzw. grenzüberschreitenden Verkehr) ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.

Unter Befähigungsnachweis ist der Nachweis zu verstehen, dass der Einschreiter die fachlichen einschließlich der kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die dem betreffenden Gewerbe eigentümlichen Tätigkeiten selbständig ausführen zu können. Der Befähigungsnachweis ist in den zu den einzelnen konzessionierten Gewerben erlassenen Berufszugangsverordnungen geregelt.

Für die Ablegung der Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die oben angeführten Gewerben wird jährlich mindestens ein Prüfungstermin ausgeschrieben. Dieser Termin wird spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung im Amtsblatt des Landes und im Mitteilungsblatt der zuständigen Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft verlautbart.

Anmeldungen zur Prüfungen sind spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermins bei der Abteilung Gewerberecht einzubringen.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Gewerberechtsangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gewerberecht


E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12714, Fax: 02742/9005-13625

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

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Letzte Änderung dieser Seite: 01.08.2011