Sammlung & Behandlung
Nachfolgend finden Sie alle Beiträge, die zu dem von Ihnen gewählten Inhalt vorhanden sind. Bitte klicken Sie auf einen der Links, um zu einem Beitrag zu gelangen.
Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers - Genehmigung
Ein abfallrechtlicher Geschäftsführer ist zu bestellen, wenn gefährliche Abfälle von einer juristischen Person gesammelt oder behandelt werden. Die genauen Inhalte finden Sie hier.
Namhaftmachung fachkundiger Personen in Gemeinden
Gemeinden haben eine fachkundige Person namhaft zu machen. Die genauen Inhalte finden Sie hier.
Namhaftmachung verantwortlicher Personen für nicht gefährliche Abfälle
Für die Sammlung/-behandlung von nicht gefährlichen Abfällen ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen.
Sammlung & Behandlung von Abfällen - Genehmigung
Die Sammlung und Behandlung von Abfällen muss beantragt werden. Die genauen Inhalte finden Sie hier
Ihre Kontaktstelle des Landes für Umweltrecht
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energierecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru4@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15299 oder 14501
Fax: 02742 / 9005 - 15280
Abteilung Umwelt- und Energierecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru4@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15299 oder 14501
Fax: 02742 / 9005 - 15280