Sondernutzungen

Gemäß § 18 Absatz 1 des NÖ Straßengesetzes 1999 LGBl. 8500 bedarf die Benützung von Landesstraßen und deren Anlagen außerhalb des Rahmens ihrer widmungsgemäßen Bestimmung einschließlich aller auf Straßengrund vorspringenden oder in den darüber liegenden Luftraum hineinragenden Vorbauten der Bewilligung des NÖ Straßendienstes. Dazu zählen z.B. Einbauten, Hinweistafeln, Zufahrten, Transparente, Carports, etc.

Ein Ansuchen kann direkt vom Vertragspartner bzw. in Vertretung von einem bevollmächtigten Unternehmen, z. B. Baufirma, Planungsbüro gestellt werden.

Hinweis: Der Sondernutzungsvertrag wird ausschließlich mit dem Vertragspartner abgeschlossen.

Es ist erforderlich, das Ansuchen rechtzeitig vor dem geplanten Beginn der Arbeiten einzubringen, damit ausreichend Zeit für eventuell erforderliche Koordinierungen, die Vertragserstellung sowie die Abwicklung allfälliger Zahlungen bleibt.

Ein Ansuchen ist bei der für Sie zuständigen NÖ Straßenbauabteilung einzubringen.

Damit der Antrag vollständig bearbeitet werden kann, sind die in den Formularen genannten Unterlagen beizulegen.

Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Vertragspartners sowie – wenn nicht ident – auch des Antragstellers
  • Die von der Sondernutzung betroffenen Straßen(abschnitte)
  • Genaue Beschreibung der Art der Sondernutzung
  • Beilagen, z.B. Pläne, technische Beschreibung, etc.

Für erforderliche Angaben (z.B. Straßenbezeichnung, Straßenkilometer) können Sie sich an die jeweilige Straßenmeisterei oder Gemeinde wenden. Der Straßenkilometer der Landesstraßen kann an den Kilometertafeln abgelesen werden (blaue oder weiße kleine Tafeln am Straßenrand).

Je nach Art der Sondernutzung können zusätzliche Bewilligungen, z.B. § 82 StVO 1960, § 90 StVO 1960, etc. erforderlich sein.

Sämtliche im Zuge der Sondernutzung entstehende Kosten trägt der Antragsteller:

  • je m² Straßengrundbenützung/Jahr: € 4,12
  • Transparente je m²/Seite/Monat: € 21,59
  • Steckschilder und Reklametafeln je m²/Tafel/Monat € 21,59:

d.h.

Tafel 1150 x   250 mm (= 0,3 m²)           monatlich €    6,48

Tafel 1460 x   250 mm (= 0,4 m²)           monatlich €    8,64

Tafel   630 x   960 mm (= 0,6 m²)           monatlich €  12,95

Tafel   630 x 1250 mm (= 0,8 m²)           monatlich €  17,27

 

Vertragserrichtungskosten: € 90,00

Laufende Kosten sind an den Baupreisindex für den Straßenbau gebunden. Abhängig von der Höhe der Kosten kann eine Vergebührung des Vertrags beim Finanzamt erforderlich sein.

Die Antragstellung ist mittels Online-Antrag möglich!



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Letzte Änderung dieser Seite: 13.3.2024
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