Genehmigungen
Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist.
Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung für die Ausübung von konzessionierten Gewerben ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.
Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist.
Die Fahrerbescheinigung dient als Bestätigung, dass sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber (Gewerbeinhaber) in einem ordnungsgemäßen Dienstverhältnis befindet.
Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist.
Für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Grundsätzlich legt der Landeshauptmann die Sperrstunde und die Aufsperrstunde für die einzelnen Betriebsarten der Gastgewerbe durch Verordnung fest.
Gewerbetreibende, die zur Errichtung von Alarmanlagen berechtigt sind, dürfen bei der Errichtung von Alarmanlagen nur Arbeitnehmer einsetzen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung besitzen.
Anerkennung von Ausbildungsnachweisen auf Antrag von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des EWR zum Zweck der Niederlassung in Österreich
Bei der Erstanmeldung eines Gastgewerbes wird die Betriebsart festgelegt, in der das Gastgewerbe ausgeübt werden soll (z.B. Hotel, Gasthaus, Bar).
Seit April 2015 stehen über das neue Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) einige Online Formulare für die wichtigsten Gewerbeverfahren zur Verfügung.
für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenkraftverkehr (Grundqualifikation und Weiterbildung)
Mineralrohstoffgewinnnung
Für jede gewerbsmäßige nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs ist grundsätzlich eine Konzession erforderlich.
Grundsätzlich ist aufgrund der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung Unbefugten das Betreten der Bergbauanlagen und der eingefriedeten Tagbrüche verboten.
Den Betriebsanlagen-Verfahrensexpreß gibt es für das gewerberechtliche Genehmigungsverfahren und erstreckt sich von der Einreichung der Unterlagen bis zur Erteilung des rechtskräftigen Bescheides.
Jede gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Konzessionspflicht nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995.
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