Jagdgastkarten

Informationen über die Ausstellung und Kosten von Jagdgastkarten

Was sind Jagdgastkarten?

Jagdgastkarten werden von Personen benötigt, die in NÖ jagen gehen wollen, aber keine NÖ Jagdkarte besitzen. Diese Jagdgäste müssen aber im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Dabei ist es egal aus welchem Bundesland diese ist. Auch Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft erhalten eine Jagdgastkarte, wenn sie ihren Wohnsitz ausschließlich im Ausland haben und im Besitz einer gültigen Jagdkarte eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind.

Jagdgastkarten können auch an Personen ausgegeben werden, die nicht Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind. Diese benötigen allerdings eine Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung. Nähere Informationen darüber bekommen sei beim NÖ Jagdverband.

Es gibt Jagdgastkarten, die - gemeinsam mit oben erwähnten Jagdkarten - für 14 Tage oder drei Tage  zur Jagd in NÖ berechtigen. Die Jagdgastkarte berechtigt zur Jagd in ganz NÖ und ist nicht auf ein Jagdgebiet beschränkt.

Wer gibt Ihnen die Jagdgastkarte? 

Die Jagdgastkarte wird dem Jagdausübungsberechtigten vom NÖ Jagdverband ausgestellt. Der bzw. die Jagdausübungsberechtigte trägt dann die Personalien des Jagdgastes ein und gibt ihm bzw. ihr die Jagdgastkarte.

Zu beachten ist:

Auch wenn Sie eine Jagdgastkarte haben, benötigen Sie zur Jagd die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten!  

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Jagdrecht

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Agrarrecht
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881
Fax: 02742/9005-13050
Letzte Änderung dieser Seite: 30.12.2019
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