Tagesmütter/-väter - Bewilligung zur Betreuung von Tageskindern


Allgemeine Informationen

Tagesmütter/-väter sind eigenberechtigte Personen, die regelmäßig und entgeltlich fremde Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Tageskinder) für einen Teil des Tages individuell im eigenen Haushalt betreuen, erziehen und bilden. Die Bewilligung für Tagesmütter/-väter bezieht sich auch auf deren Haushalt und erfolgt durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid ohne Anführung des Kindesnamens.


Voraussetzungen

Tagesmütter/-väter müssen persönlich geeignet sein und sind verpflichtet, eine Ausbildung und regelmäßige Fortbildung im Rahmen einer fachlichen Begleitung zu absolvieren. Ferner müssen sie in der Lage sein, ausreichend Zeit und Einsatzfreude für die Tageskinder aufzuwenden.

Bei Tagesmüttern/-vätern oder mit ihnen in Wohngemeinschaft lebenden Personen darf keiner der nachfolgend angeführten Umstände vorliegen:

  1. ansteckende, schwere chronische körperliche oder psychische Erkrankung, geistige Behinderung, Sucht;
  2. gerichtliche Verurteilungen, die das Wohl des Tageskindes gefährdet erscheinen lassen;
  3. Betreuungsdefizite bei eigenen Kindern;
  4. sonstige Gründe, die das Wohl des Tageskindes gefährdet erscheinen lassen.


Fristen

keine


Zuständige Stellen


Rechtsgrundlagen

§ 3 Abs. 1 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 in Verbindung mit der NÖ Tagesmütter/-väter-Verordnung:

NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996

NÖ Tagesmütter/-väter-Verordnung


Zum Formular

weiterführende Links

Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. 

Letzte Änderung dieser Seite: 28.8.2020
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