NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreungsförderung für Eltern
Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018
Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung - gilt nicht für NÖ Landeskindergärten - betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw. im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.
Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt 2,50 Euro für jedes Kind unter 3 Jahren und 2,10 Euro für jedes Kind über 3 Jahren. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Information an die Eltern (pdf, 0.2 MB)
- Download: Bestätigung Betreuungseinrichtung (pdf, 0.4 MB)
- Download: Richtlinien zur NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien zur NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren (pdf, 0.2 MB)
Ihr Kontakt zum Thema Kinderbetreuungsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten E-Mail: Kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13283 bzw. 13524
Fax: 02742/9005-13335
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten E-Mail: Kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13283 bzw. 13524
Fax: 02742/9005-13335
Letzte Änderung dieser Seite: 10.10.2019