Lärmschutzförderungen an Landesstraßen B u. L

Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -Türen.

Wenn Ihr Wohnobjekt direkt an einer verkehrsreichen Landesstraße steht, hilft Ihnen der NÖ Straßendienst durch Förderung von Lärmschutzfenstern und Lärmschutztüren, um den Verkehrslärm in möglichst erträglichen Grenzen zu halten.

Um die Förderung zu erhalten, sind einige Kriterien zu erfüllen:

  • es müssen bestimmte Immissionsgrenzwerte überschritten werden
  • es muss sich um Wohn - oder Schlafräume handeln, die dem ständigen Wohnzweck dienen (Hauptwohnsitz)
  • der Erwerb des Objektes oder der Beginn des Mietverhältnisses müssen vor einem bestimmten Stichtag gelegen sein
  • die auszutauschenden Fenster und Türen dürfen nicht schon einmal aus dem Titel "Lärmschutzmaßnahmen" oder aus dem Titel "Althaussanierung" durch das Land NÖ gefördert worden sein



Wenn Sie beabsichtigen, an Ihrem Bauobjekt Lärmschutzmaßnahmen zu setzen, richten Sie ein formloses Ansuchen um Überprüfung der Lärmsituation an den NÖ Straßendienst. Aus Ihrem Ansuchen sollte ersichtlich sein, an welcher Straße das Bauobjekt steht (ev. Landesstraßennummer). Weiters ist anzugeben, seit wann sie Besitzer bzw. Mieter des Objektes bzw. der Wohnung sind. Der NÖ Straßendienst prüft dann, ob die Förderungsvoraussetzungen gegeben sind. Über die weitere Förderungsabwicklung informieren Sie die Mitarbeiter des NÖ Straßendienstes. Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Straßenbauabteilung


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Lärmschutzförderungen an Landesstraßen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesstraßenplanung
Landhausplatz 1, Haus 17
3109 Sankt Pölten
E-Mail: post.st3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 60310  
Letzte Änderung dieser Seite: 14.9.2022
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