Mängel bei gekaufter Ware festgestellt - Was nun?

Für den Fall, dass die eingekaufte Ware Mängel aufweist und dies erst später bemerkt wird, ein paar Tipps zur Reklamation der Ware im Geschäft: 

  • Bleiben Sie sachlich. Emotionen führen in der Regel zu keinem Ergebnis.
     
  • Verhandeln Sie nicht mit dem Verkaufspersonal, sondern verlangen Sie den Geschäftsinhaber bzw. die Geschäftsinhaberin oder den Filialleiter bzw. die Filialleiterin. Tragen Sie Ihre Beschwerde vor und verlangen Sie, dass die Ware umgetauscht wird. Jeder redliche Kaufmann wird diesem Wunsch nachkommen.
     
  • Wird Ihrem Wunsch nicht entsprochen bzw. passiert es häufiger, dass Ihnen ein Geschäft mangelhafte Ware verkauft oder könnte Ihnen möglicherweise dadurch sogar ein gesundheitlicher Schaden erwachsen, verständigen Sie die nächstgelegene Dienststelle der Lebensmittelaufsicht per Telefon oder E-Mail.
     
  • Über eine Beschwerde wird amtswegig ein Verfahren eingeleitet. Die Lebensmittelbehörde wird den Betrieb überprüfen und die verdächtige Ware der zuständigen Lebensmitteluntersuchungsanstalt zur Begutachtung übermitteln.
    Eine Auskunft über den weiteren Verfahrensgang kann nicht erteilt werden, da sich aus den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes für Sie keine Parteistellung ergibt.
 


Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle  
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
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Letzte Änderung dieser Seite: 23.1.2024
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