
Das Land gewährt NÖ ArbeitnehmerInnen eine Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten (bis zu maximal € 2.640,-- innerhalb von 6 Jahren ab Erstantragstellung) für berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient.
Der Fortbildungskurs muss bei einem zertifizierten Bildungsträger (Kursinstitut) besucht worden sein (NÖ Cert).
Die näheren Details über die Fördervoraussetzungen, wie z.B. geförderter Personenkreis, Förderhöhe, etc. entnehmen Sie bitte den von der NÖ Landesregierung beschlossenen Richtlinien (siehe unten bei „Downloads"). Bezüglich des Datums ist der Kursbeginn entscheidend.