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Die Gastgewerbetreibenden müssen Betriebsräume und sonstige Betriebsflächen bzw. deren Einrichtung sowie Ausstattung stets in gutem Zustand halten. > mehr
Bei der Erstanmeldung eines Gastgewerbes wird die Betriebsart festgelegt, in der das Gastgewerbe ausgeübt werden soll (z.B. Hotel, Gasthaus, Bar). > mehr
Grundsätzlich legt der Landeshauptmann die Sperrstunde und die Aufsperrstunde für die einzelnen Betriebsarten der Gastgewerbe durch Verordnung fest. > mehr