Gastgewerbe
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Abweichende Maßnahmen über die Mindestausstattung von Betrieben
Die Gastgewerbetreibenden müssen Betriebsräume und sonstige Betriebsflächen bzw. deren Einrichtung sowie Ausstattung stets in gutem Zustand halten. mehr
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Änderung der Betriebsart
Bei der Erstanmeldung eines Gastgewerbes wird die Betriebsart festgelegt, in der das Gastgewerbe ausgeübt werden soll (z.B. Hotel, Gasthaus, Bar). mehr
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Bewilligung einer früheren Aufsperr- oder späteren Sperrstunde
Grundsätzlich legt der Landeshauptmann die Sperrstunde und die Aufsperrstunde für die einzelnen Betriebsarten der Gastgewerbe durch Verordnung fest. mehr
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Gewerbeangelegenheiten
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gewerberecht
E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12714, Fax: 02742/9005-13625
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gewerberecht
E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12714, Fax: 02742/9005-13625
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

