Berufskraftfahrer (Grundqualifikation- und Weiterbildung) für Lenker/Innen der Klasse D, C1 oder C; Ermächtigung von Ausbildungsstätten
Lenker/Innen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien) denen nach dem 9. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wird sowie Lenker/Innen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigt, durch Beförderungsunternehmen und für den Werkverkehr mit solchen Kraftfahrzeugen (Güterkraftverkehr) denen nach dem 9. September 2009 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erteilt wird, haben in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen. Bei Lenker/Innen (Klasse D), welche vor dem 10. September 2008 eine diesbezügliche Lenkerberechtigung erteilt wurde, haben ab dem 10. September 2013 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen. Bei Lenker/Innen (Klasse C1 oder C), welche vor dem 10. September 2009 eine diesbezügliche Lenkerberechtigung erteilt wurde, haben ab dem 10. September 2014 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.
Damit ein Fahrerqualifizierungsnachweis durch die Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellt werden kann ist entweder die Bescheinigung (Prüfung über die Grundqualifikation beim Landeshauptmann) oder der Nachweis der Weiterbildung (Bescheinigung über eine Weiterbildung) vorzulegen.
Für die Ablegung der Prüfungen zur Erlangung einer Bescheinigung werden jährlich mindestens vier Prüfungstermine ausgeschrieben. Dieser Termin wird spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung im Internet auf der Homepage des Landes NÖ, dem Amtsblatt des Landes und im Mitteilungsblatt der zuständigen Landeskammer der Wirtschaftskammer verlautbart.
Weiterbildungen werden durch ermächtigte Ausbildungsstätten durchgeführt. auf Grund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes. Diese Ermächtigung wird erteilt, wenn die antragstellende Ausbildungsstätte im Hinblick auf die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten über ausreichendes und qualifiziertes Lehrpersonal, geeignete Schulungsräume und Lehrmittel verfügt.
Liste in NÖ ermächtigter Ausbildungsstätten (Excel, 42,5 kB)
Formulare:
Ansuchen um Zulassung zur Prüfung (Grundqualifikationsprüfung Omnibusse) (PDF, 332,4 kB)
Ansuchen um Zulassung zur Prüfung (Grundqualifikationsprüfung LKW) (PDF, 329 kB)
Ansuchen um Ermächtigung als Ausbildungsstätte (PDF, 15,6 kB)
Ausschreibungstermine: Klasse D:
Prüfungstermin (27. August bis 03. September 2010) (Anmeldefrist bis: 15. Juli 2010)
Prüfungstermin (15. bis 22. Oktober 2010) (Anmeldefrist bis: 02. September 2010)
Ausschreibungstermine: Klasse C/C1:
Prüfungstermin (11. bis 31. August 2010) (Anmeldefrist bis: 29. Juni 2010)
Prüfungstermin (13. bis 30. September 2010) (Anmeldefrist bis: 30. Juli 2010)
Prüfungstermin (11. bis 29. Oktober 2010) (Anmeldefrist bis: 27. August 2010)
Prüfungstermin (10. bis 30. November 2010) (Anmeldefrist bis: 28. September 2010)
Prüfungstermin (09. bis 30. Dezember 2010) (Anmeldefrist bis: 27. Oktober 2010)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gewerberecht
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