Genehmigungen
Die Abteilung Technische Kraftfahrangelegenheiten ist für die folgend unten aufgelisteten Bewilligungen und Bescheinigungen zuständig ...
Gemäß § 18 Absatz 1 des NÖ Straßengesetzes 1999 LGBl. 8500 bedarf die Benützung von Landesstraßen und deren Anlagen außerhalb des Rahmens ihrer widmungsgemäßen Bestimmung einschließlich aller auf Straßengrund vorspringenden oder in den darüber liegenden Luftraum hineinragenden Vorbauten der Bewilligung des NÖ Straßendienstes.
Bewilligung für Arbeiten gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO)
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