Impulsprogramm: Inno4KMU

Stärkung der Innovationskraft in Klein- und Mittelbetrieben durch Entwicklungs- und Investitionsprojekte

Innovationsprojekte: 

Durch die Förderung von Innovationsprojekten mit Projektkosten von mindestens € 20.000 wird die Eintrittsbarriere für kleine Unternehmen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gesenkt. Auf diese Weise sollen Innovationsvorhaben in kleinen Unternehmen forciert werden.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 40 % (maximal € 20.000) der förderbaren Kosten.

Förderbar sind vorhabensrelevante Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben tätig sind. Für gewerbliche Unternehmen kann im Förderungsvertrag ein pauschaler Stundensatz von € 30 festgelegt werden.

Investitionsförderung:

Im Rahmen der Investitionsförderung „Innovation in Betrieben“ werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen ab € 20 000 durch einen Zuschuss unterstützt. Die Investition dient der Umsetzung eines F&E-Vorhabens in die Produktion. Darunter sind vom Unternehmen selbst entwickelte Produkt- und Prozessinnovationen zu verstehen, die unmittelbar zu einer Erweiterung oder Änderung des Produktportfolios bzw. des Produktionsprozesses führen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 % (maximal € 50.000) der förderbaren Kosten.

Antragsberechtigt sind kleine (im Bereich der Investitionsförderungen auch mittlere) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Detailinformationen entnehmen Sie dem Programmdokument.

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:


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Letzte Änderung dieser Seite: 2.1.2024
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