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Gemeindeservice


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Informationen für Gemeinden

Gemeindekooperation - Antrag

  

Beschreibung:

Das Land Niederösterreich unterstützt im Rahmen dieser Richtlinien Maßnahmen der Gemeinden für eine verstärkte nachhaltige gemeindeübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel, damit qualitative und/oder quantitative Synergien anzuregen, das kommunale Leistungsspektrum zu optimieren und die Effizienz zu steigern.

Förderungen nach diesen Richtlinien sind möglich für:

  1. Kooperationen, für die keine sonstigen Förderungsmittel beansprucht werden können sowie
  2. Gemeindefusionen

Der Einsatz der Mittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit muss gewährleistet sein.

Auf Förderungsmittel nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.

Formular:

Antragsformular
Voraussetzungen:

Förderungsempfänger sind ausschließlich die Niederösterreichischen Gemeinden oder juristische Personen mit überwiegender Gemeindebeteiligung, wobei bei Gemeindekooperationen grundsätzlich eine Teilnahme von mindestens drei Gemeinden vorausgesetzt wird. In besonders begründeten und berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. besondere geografische Lage, etc.) sind auch Kooperationen von zwei Gemeinden förderungsfähig.

Gefördert werden finanzielle Aufwendungen der Gemeinden für

  1. Gemeindekooperationen: Entwicklungskosten (z.B. f. Konzepterstellung, Prozessbegleitung, Beratung durch Fachexperten, Moderationen) für neue Gemeindekooperationen bei anschließender Projektumsetzung, Projektierungskosten
  2. Gemeindefusionen.
Notwendige Unterlagen:

1.   Eine Förderung wird nur auf Grund eines schriftlichen Ansuchens gewährt.

Frist für die Einreichung bei der Abteilung Gemeinden des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung ist der 01. März jeden Jahres.

2.   Das Ansuchen hat folgende für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen zu enthalten:

a) Für Kooperationsförderung:

    • Pläne
    • Kostenschätzung
    • Darstellung der finanziellen Sicherstellung (Finanzierungsplan) wenn es nach Art und Umfang der zu fördernden Leistung notwendig erscheint.
    • Kooperationsvereinbarung (Finanzierungsvereinbarung)

b) Für Gemeindefusionsförderung:

    • Nachvollziehbare qualitative und quantitative Bewertung der Auswirkungen der Gemeindefusion.
Besondere Hinweise:keine
Fristen:

Frist für die Einreichung bei der Abteilung Gemeinden des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung ist der 01. März jeden Jahres.

Kosten: 
Zuständigkeit:

Abteilung Gemeinden des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung

Fragen & Antworten (FAQ) 








WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Finanzzuweisungen (Gemeindefusionen / Gemeindekooperationen)

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gemeinden


E-Mail: post.ivw3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12619, Fax: 02742/9005/12225

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 5

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 05.12.2008