Gemeindekooperation - Antrag
Beschreibung: | Das Land Niederösterreich unterstützt im Rahmen dieser Richtlinien Maßnahmen der Gemeinden für eine verstärkte nachhaltige gemeindeübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel, damit qualitative und/oder quantitative Synergien anzuregen, das kommunale Leistungsspektrum zu optimieren und die Effizienz zu steigern. Förderungen nach diesen Richtlinien sind möglich für:
Der Einsatz der Mittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit muss gewährleistet sein. Auf Förderungsmittel nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch. |
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Formular: | Antragsformular |
| Voraussetzungen: | Förderungsempfänger sind ausschließlich die Niederösterreichischen Gemeinden oder juristische Personen mit überwiegender Gemeindebeteiligung, wobei bei Gemeindekooperationen grundsätzlich eine Teilnahme von mindestens drei Gemeinden vorausgesetzt wird. In besonders begründeten und berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. besondere geografische Lage, etc.) sind auch Kooperationen von zwei Gemeinden förderungsfähig. Gefördert werden finanzielle Aufwendungen der Gemeinden für
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| Notwendige Unterlagen: | 1. Eine Förderung wird nur auf Grund eines schriftlichen Ansuchens gewährt.
2. Das Ansuchen hat folgende für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen zu enthalten:
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| Besondere Hinweise: | keine |
| Fristen: | Frist für die Einreichung bei der Abteilung Gemeinden des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung ist der 01. März jeden Jahres. |
| Kosten: | |
| Zuständigkeit: | Abteilung Gemeinden des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung |
| Fragen & Antworten (FAQ) |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gemeinden
E-Mail: post.ivw3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12619, Fax: 02742/9005/12225
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 5