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Informationen für Gemeinden

Kindergarten Überschreitung der Gruppenhöchstzahl




Allgemeine Informationen

Bei Zuzug von Kindern im laufenden Kindergartenjahr, die nach § 19a zum Kindergartenbesuch verpflichtet sind, können Überschreitungen der Gruppenhöchstzahlen um maximal zwei Kinder je Kindergartengruppe (ausgenommen heilpädagogisch integrative Gruppen) im betreffenden Kindergartenjahr mit Bewilligung der Landesregierung erfolgen.




Voraussetzungen

Antrag des Kindergartenerhalters




Zuständige Stelle




Verfahrensablauf

Der Antrag des Kindergartenerhalters wird geprüft und mittels Bescheid genehmigt oder abgelehnt.




Rechtsgrundlagen




Zum Formular

Bitte schicken Sie einen formlosen Antrag an das
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
per Mail: mailto:post.k5@noel.gv.at
per Fax: 02742/9005-13595





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten


Gabriele Retzl, E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15515, Fax: 02742/9005-13595

3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 09.07.2010