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Kindergarten Überschreitung der Gruppenhöchstzahl
Allgemeine Informationen
Bei Zuzug von Kindern im laufenden Kindergartenjahr, die nach § 19a zum Kindergartenbesuch verpflichtet sind, können Überschreitungen der Gruppenhöchstzahlen um maximal zwei Kinder je Kindergartengruppe (ausgenommen heilpädagogisch integrative Gruppen) im betreffenden Kindergartenjahr mit Bewilligung der Landesregierung erfolgen.
Voraussetzungen
Antrag des Kindergartenerhalters
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Der Antrag des Kindergartenerhalters wird geprüft und mittels Bescheid genehmigt oder abgelehnt.
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Bitte schicken Sie einen formlosen Antrag an das
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
per Mail: mailto:post.k5@noel.gv.at
per Fax: 02742/9005-13595
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Gabriele Retzl, E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15515, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Gabriele Retzl, E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15515, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A