Reisepass

Achtung:
Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden.
Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder in jedem Fall ab dem 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
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Ab 15. Juni 2012 braucht jedes Kind einen eigenen Reisepass
Jedes Kind benötigt ab 15.Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder- sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist- einen eigenen Personalausweis. mehr
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Allgemeine Informationen - Passpflicht, Einreisebestimmungen usw.
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten. Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. mehr
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Änderungen und Ergänzungen
Manche Änderungen können, müssen aber nicht, im Reisepass durchgeführt werden. mehr
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Minderjährige unter 18 Jahre
Ab 15.6.2009 werden - auch für Kinder - ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Wie bisher werden bei Kindern unter 12 Jahren die Fingerabdrücke nicht erfasst. mehr
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Miteintragung von Kindern
Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden. mehr
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Neuausstellung
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. mehr
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Notpass
Der Notpass wird nur für bestimmte Anlassfälle ausgestellt. mehr
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Verlust oder Diebstahl
Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragen. mehr

