
Vorsorge ist aktive Sicherung unsere Zukunft. Konsequent verfolgt das Land NÖ zum Vorteil aller BürgerInnen und KonsumentInnen einen klaren Weg, um auch künftig für Herausforderungen im Bereich der Tier- und Menschenseuche gewappnet zu sein. Vor dem Hintergrund von immer wieder diskutierten Themen wie der Möglichkeit einer weltweit auftretender Humanseuche durch Influenzaviren wird die Bedeutung dieses Schrittes noch deutlicher sichtbar.
Die solidarische Tragung der damit verbundenen Kosten, wird im Seuchenvorsorgeabgabegesetz maßvoll geregelt. Mit rund 1 € pro Haushalt und Monat schaffen Sie Sicherheit für die Zukunft aller NiederösterreicherInnen. Aus ökonomischen Gründen wird diese von den jeweiligen GrundstückseigentümerInnen entrichtete Abgabe gemeinsam mit der Müllgebühr eingehoben, hat allerdings sonst nichts mit dieser zu tun. Die Einnahmen werden gesetzlich zweckgebunden der Vorsorge zugeführt.
Als Berechnungsbasis dient das jährlich abgeführte Behältervolumen für Ihren Restmüll. Bis zu 3500 Liter werden € 13,50 berechnet. Die überwiegende Anzahl der NÖ Haushalte ist damit erfasst. Pro angefangener weiterer 1000 Liter/Jahr werden € 4,00 hinzugerechnet. Bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnhausanlagen wird die Abgabe durch die Hausverwaltung auf alle WohnungsinhaberInnen (MieterInnen) aufgeteilt.
Die Seuchenvorsorgeabgabe wird aus ökonomischen Gründen gemeinsam mit der Restmüllgebühr eingehoben und zweckgebunden direkt dem Land NÖ zugeführt.
Seuchenvorsorge ist zum Vorteil aller BürgerInnen, die Finanzierung liegt auch in unserer gemeinsamen Verantwortung. Ihr finanzieller Beitrag ist daher die Grundlage für eine sichere Zukunft aller Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher.
Es wurden in NÖ 15 Gemeindeverbände für Seuchenvorsorgeabgabe (GVS) gegründet. Unter §1 der NÖ Gemeindeverbändeverordnung Seuchenvorsorgeabgabe können Sie sehen ob Sie im Bereich eines Verbandes liegen, oder Ihre Gemeinde für Sie zuständig ist.