Allgemeine Hinweise für die Benützung von Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen

Die Benützung der Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen ist nur zum Zweck der Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gestattet. Dies und mehr ist in den Nutzungsbedingungen geregelt. 

Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen in Niederösterreich werden von der ÖBB Infrastruktur AG betrieben und unterliegen deren Nutzungsbedingungen. Diese hängen an jedem Standort aus. Nachstehend haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

  • Im Bereich der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
  • Die Nutzung einer Park&Ride- oder Bike&Ride-Anlage ist nur für die Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gestattet (widmungskonforme Nutzung).
  • Zu diesem Zweck ist die Benützung derzeit grundsätzlich kostenlos.
  • Für Kontrollzwecke ist der gültige Fahrschein des Öffentlichen Verkehrsmittels bis nach der Ausfahrt aus der Park&Ride-Anlage bereitzuhalten.
  • Widerrechtliche Nutzung wird geahndet.
  • Die Kundinnen und Kunden des Öffentlichen Verkehrs können mit gültigem Fahrschein so lange parken, wie sie mit einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs sind.
  • Derzeit besteht keine Möglichkeit, einen Park&Ride- oder Bike&Ride-Stellplatz zu reservieren. 

Ausnahmen

Spezielle Nutzungsbedingungen bestehen aktuell für die flächigen Park&Ride-Anlagen am Bahnhof Fischamend und am Bahnhof Schwechat sowie für die Park&Ride-Anlagen mit elektronischem Zutrittssystem wie etwa an den Bahnhöfen Krems, Amstetten, Wiener Neustadt, St. Pölten etc. 

Ihre Kontaktstelle des Landes zum Thema Park&Ride und Bike&Ride

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14267
Fax: 02742/9005-14950
Letzte Änderung dieser Seite: 5.2.2024
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