Energielenkung

Sie finden hier Informationen zur Sicherung der Energieversorgung.

Foto von Stromleitungen
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Allgemeine Informationen

Kommt es zu einer Strommangellage, so sind dafür eigene Verfahren vorgesehen, um lenkend einzugreifen und mit der vorhandenen Strommenge die Stabilität der Netze sicherzustellen.

Zuständige Stellen

  • auf Bundesebene: Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
  • auf Landesebene: Landeshauptfrau von Niederösterreich (Zuständigkeit: LH-Stellvertreter für Energie, Wissenschaft und Landwirtschaft Dr. Stephan Pernkopf)

Verfahrensablauf

Kommt es in Österreich zu Versorgungsengpässen, so können

  • zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Störung, oder
  • zur Behebung einer bereits eingetretenen Störung der Energieversorgung,

Lenkungsmaßnahmen, mit dem primären Ziel der Deckung des lebenswichtigen Bedarfes an Energie, ergriffen werden. Voraussetzung ist, dass eine Störung nicht bloß eine saisonale Verknappungserscheinung darstellt oder durch marktkonforme Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln abgewendet oder behoben werden könnte.

Staatlichen Lenkungsmaßnahmen auf Bundesebene können sein:

  • Erteilung von Anweisungen an Erzeuger, Netzbetreiber, Bilanzgruppenkoordinatoren, Bilanzgruppenverantwortliche und Stromhändler betreffend die Erzeugung, Übertragung, Verteilung und den Handel elektrischer Energie;
  • Aufrufe und Verfügungen an Endverbraucher über die Zuteilung, Entnahme und die Verwendung elektrischer Energie sowie den Ausschluss von der Entnahme elektrischer Energie;
  • Regelungen über die Lieferung elektrischer Energie von und nach EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten;
  • Regelungen über die Betriebsweise sowie Festlegung von Abweichungen von Emissionsgrenzwerten für Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie;
  • Festlegung von Abweichungen gegenüber anderen Rechtsvorschriften hinsichtlich erneuerbarer Energien, insoweit dies zur Sicherstellung der Versorgung mit elektrischer Energie erforderlich ist;
  • Regelungen über die Heranziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
  • Vorschreibung von Landesverbrauchskontingenten für die Länder;
  • Erteilung von Anweisungen oder Verfügungen für bestimmte Kraft-Wärmekopplungsanlagen sowie Fernwärmeunternehmen;
  • Aufrufe an Fernwärmeabnehmer über die Verwendung von Fernwärme.

Diese Maßnahmen werden im Anlassfall durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Kraft gesetzt. Sie werden stufenweise ausgelöst und können auch Einschränkungen für Großverbraucher (Anlagen mit einem Verbrauch von mehr als 500.000 kWh/Monat) beinhalten.

Die Durchführung der Lenkungsmaßnahmen hinsichtlich der angeführten Landesverbrauchskontingente im Bereich der Elektrizitätsversorgung obliegt den Netzbetreibern in Niederösterreich nach Verordnung der Landeshauptfrau von Niederösterreich (Zuständigkeit: LH-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf). Um das Erreichen der Vorgaben der Landesverbrauchskontingente zu gewährleisten, kann es in letzter Konsequenz auch zu regionalen Flächenabschaltungen kommen.

Hinweis

Der behördliche Zuständigkeitsbereich des Landes Niederösterreich ist auf den Bereich des Strommangels begrenzt. Bei Fragen zur Sicherung betreffend Erdgasversorgung bzw. Speicherständen oder anderer Energieträger ersuchen wie Sie, sich direkt an das BMK (www.bmk.gv.at) zu wenden.

Rechtsgrundlage

Energielenkungsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 41/2013 i.d.g.F.

 

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)  3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742 / 9005 - 13610
Letzte Änderung dieser Seite: 2.5.2024
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