Ausnahme von den Schonvorschriften für Federwild 2023/2024

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten lässt für die Jagdjahre 2023/2024 nachstehende Ausnahmen von den Schonvorschriften für Federwild im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes St. Pölten zu.

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Letzte Änderung dieser Seite: 24.5.2023
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