NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm(NÖ NVFP)

Im Jahr 1992 wurde zur Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Niederösterreich eine Förderschiene eingeführt - das NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm.


Kosten für vorbereitende Untersuchungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs


Kosten für die Errichtung oder Verbesserung der erforderlichen Nahverkehrs-Infrastruktur z.B.:

  • Umsteigestellen an Verkehrsknotenpunkten, Park & Ride-Anlagen
  • Informations- und Kommunikationssysteme


Kosten für Betriebliche Maßnahmen

  • Erweiterung und Verdichtung des Verkehrsangebotes auf bestehenden Linien
  • Verlängerung von Linien
  • Betrieb neuer Linien
  • Einführung und Betrieb bedarfsgesteuerter Formen des öffentlichen Nahverkehrs (Anrufsammeltaxis, Rufbusse, Gemeindebusse)

Gemeinden in NÖ, Organisationen oder Institutionen, die förderungswürdige Projekte durchführen.

Das Projekt muss mit den Zielsetzungen des Landes, vor allem mit dem Landesmobilitätskonzept, übereinstimmen.

  • Der schriftliche Förderantrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen muss vor der Umsetzung des Projektes bei der Förderstelle (RU7) einlagen. 
  • Betriebliche Projekte müssen im Einvernehmen mit den NÖ Verkehrsverbünden durchgeführt werden.
  • Das Projekt muss ein Höchstmaß an ökologischer Verträglichkeit erfüllen. Bedarf und Wirtschaftlichkeit sind nachzuweisen.

Schriftliches Ansuchen mittels Antragsformular

  • Beschreibung des Förderprojektes
  • Nennung der voraussichtlichen Kosten und Einnahmen durch die zusätzliche Verkehrsleistung und
  • Übermittlung des Auszuges aus dem Gemeinderatsbeschluss zur Beabsichtigung der Durchführung des Projektes
  • Angabe von sonstigen beantragten oder zugesagten Förderungen sowie Zahlungen Dritter für das Projekt

30% bis 40%  der effektiven Kosten (abhängig von der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer Förderung nach dem NÖ NVFP.


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Ihre Kontaktstelle des Landes für das Nahverkehrsfinanzierungsprogramm

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 14191
Fax: 02742 / 9005 - 14950
Letzte Änderung dieser Seite: 5.2.2024
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